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Gericht: Sechs Angler dürfen in Baden-Württemberg auch nachts fischen

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Deutschland,

Mehrere Angler aus Baden-Württemberg dürfen nun auch nachts ihrem Hobby nachgehen.

Neckar
Neckar - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Nachtangelverbot aber nicht generell aufgehoben.

Ihre Klagen gegen das Nachtangelverbot hatten Erfolg, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart am Mittwoch mitteilte. Allerdings gelte das derzeit nur für die Kläger - das Nachtangelverbot im Land sei nicht generell aufgehoben. (Az. 5 K 1937/20 und 5 K 5845/20)

Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das das Angeln zwischen einer Stunde nach Sonnenuntergang und einer Stunde vor Sonnenaufgang verbietet. Nur Aale, Welse und Krebse dürfen bis Mitternacht und im Sommer bis ein Uhr nachts gefangen werden. Dagegen klagten sechs Angler.

Das Verbot verstosse gegen höherrangiges Recht im Verhältnis zu den Klägern, erklärte das Gericht nun. Gegen das Urteil könne noch Berufung eingelegt werden, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen werde. Einzelheiten zur Urteilsbegründung teilte das Gericht noch nicht mit.

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