Gericht: Russland muss Yukos-Aktionären 50 Milliarden zahlen
Im jahrelangen Streit um den zerschlagenen Ölkonzern Yukos muss Russland 50 Milliarden US-Dollar Schadenersatz an frühere Aktionäre zahlen.

Im jahrelangen Milliardenstreit mit Altaktionären des zerschlagenen Ölkonzerns Yukos hat Russland eine entscheidende Niederlage erlitten. Ein Berufungsgericht in Amsterdam wies am Dienstag auch die letzten Einwände Russlands zurück und verurteilte das Land zur Zahlung von rund 50 Milliarden US-Dollar Schadenersatz an frühere Aktionäre. Damit wurde das Urteil eines internationalen Schiedsgerichtes von 2014 endgültig bestätigt.
Russland hatte die Entscheidung des Schiedsgerichts mit Sitz in Den Haag in mehreren Instanzen angefochten. Ende 2021 hatte das höchste Gericht der Niederlande die Sache dann aus Verfahrensgründen zurück an die Berufungsinstanz verwiesen. Dieses urteilte jetzt.
Auch den neuen Einwand von Russland, die Aktionäre hätten Betrug verübt, wiesen die Richter als unfundiert zurück. Die früheren Aktionäre versuchen nun in verschiedenen Ländern, russisches Eigentum in Beschlag zu nehmen. Dies, um an ihr Geld zu kommen.
Betrugsanschuldigungen abgewiesen: Der Kampf um Entschädigung geht weiter
Der Öl-und Gaskonzern Yukos gehörte dem früheren Oligarchen Michail Chodorkowski, einem scharfen Kritiker des russischen Präsidenten Wladimir Putin. Russland hatte den Konzern 2006 für insolvent erklärt, weil Chodorkowski angeblich Milliarden Euro Steuern nicht gezahlt hatte. Der Konzern wurde zerschlagen.
Chodorkowski sass zehn Jahre lang im Gefängnis. Doch Aktionäre klagten und forderten Schadenersatz. In diesem Amsterdamer Verfahren war Chodorkowski aber keine Partei.
Das internationale Schiedsgericht hatte 2014 den früheren Aktionären 50 Milliarden US-Dollar Schadenersatz (rund 46 Milliarden Euro) zugesprochen, weil Yukos zu Unrecht enteignet worden sei. Es hatte festgestellt, dass es darum gegangen sei, «Chodorkowski als potenziellen Rivalen von Präsident Putin auszuschalten und sich das Eigentum von Yukos anzueignen».