Gericht: Niederlande muss afghanische Ortskräfte aufnehmen
Ein Gericht in Den Haag hat entschieden, dass die Niederlande 42 afghanischen Ex-Wachleuten ihrer Botschaft in Kabul die Einreise gewähren müssen.

Die Niederlande müssen 42 ehemaligen afghanischen Wachleuten ihrer Botschaft in Kabul sowie deren Familienangehörigen die Einreise ermöglichen. Das hat das Amtsgericht in Den Haag am Dienstag entschieden.
Der niederländische Staat habe seine Fürsorgepflicht gegenüber diesen Menschen nicht ausreichend erfüllt und damit rechtswidrig gehandelt, hiess es zur Begründung.
Die Ex-Ortskräfte hatten geltend gemacht, dass sie unter dem Regime der islamistischen Taliban in Gefahr seien. Zuvor hatten auch in Deutschland Gerichte in mehreren Fällen angeordnet, ehemaligen afghanischen Ortskräften die Einreise zu ermöglichen.
Afghanen durchlaufen übliche Asylverfahren
Laut Urteil des Haager Gerichts sollen die Afghanen nach ihrer Ankunft die für alle Asylbewerber üblichen Prüfverfahren durchlaufen. Dies gelte ebenso für ihre Angehörigen – wobei dieser Personenkreis auf Lebenspartner und unterhaltsberechtigte Kinder unter 18 Jahren beschränkt wurde.
Zudem erklärte das Gericht, die Niederlande müssten zwar den Transport und die Einreise dieser Menschen ermöglichen, hätten aber keinen Einfluss darauf, ob ihnen die erforderlichen Dokumente zur Ausreise ausgestellt werden.