Generalbundesanwalt beantragt Haftbefehl gegen Halle-Attentäter
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof will beim Ermittlungsrichter einen Antrag stellen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesanwaltschaft will einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls stellen.
- Die Tat des Beschuldigten Stephan B. ist eindeutig antisemitisch motiviert.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof will noch am Donnerstag beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Antrag stellen. Der Antrag soll auf Erlass eines Haftbefehls gegen den mutmasslichen Attentäter von Halle gehen. Das teilte die Behörde mit.
Mehr Informationen dazu gibt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Peter Frank ab 14.30 Uhr in Karlsruhe bekannt.

Der Beschuldigte Stephan B. war am Mittwoch vorläufig festgenommen worden. Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft hat die Tat ein rechtsextremistisches und antisemitisches Motiv.
Wohnung des Täters nach Beweismittel durchsucht
Die Wohnung des mutmasslichen Täters, eines 27-Jährigen Deutschen, sei durchsucht und Beweismittel sichergestellt worden, sagte ein Sprecher. Es werde geprüft, ob es Mittäter gegeben habe. Das im Internet aufgetauchte Bekennervideo und ein «Manifest» des mutmasslichen Täters sind nach dpa-Informationen authentisch.
Täter war zuvor nicht aufgefallen
Nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft ist das Video eindeutig antisemitisch und rechtsextremistisch. «Er hat geplant, Menschen zu töten», so ein Ermittler. Der mutmassliche Täter war den Behörden zuvor offensichtlich nicht aufgefallen.
Die Bundesanwaltschaft sieht eine staatsgefährdende Tat. Ermittelt wird unter anderem wegen Mordes und Mordversuchs.
Einzelheiten über den vermutlich verletzten Stephan B. aus Sachsen-Anhalt wurden zunächst nicht offiziell bekannt. Derzeit wird das Umfeld des Mannes ermittelt.

Der mutmassliche Täter hatte nach Angaben aus Sicherheitskreisen gegen Mittag versucht, die Synagoge mit Waffengewalt zu stürmen. Mehr als 50 Menschen hielten sich zu dem Zeitpunkt in dem Gotteshaus auf. Die Menschengruppe feierte das wichtigste jüdische Fest, Jom Kippur.
Nachdem es ihm nicht gelang, in das Gotteshaus einzudringen, soll er vor der Synagoge eine Frau erschossen haben. Danach soll der Täter in einem nahen Döner-Imbiss einen Mann erschossen haben.
Ausserdem soll er mindestens zwei weitere Menschen verletzt haben. B. soll die Tat gefilmt und per Helmkamera live ins Internet übertragen haben, bevor er vom Tatort floh.