Eine Österreicherin bezeichnet den Propheten Mohammed als pädophil. Das EGMR verurteilt sie dafür zu einer Geldstrafe.
Koran-Ausgaben liegen auf einem Tisch in der Sehitlik-Moschee beim Tag der offenen Moschee. (Symbolbild)
Koran-Ausgaben liegen auf einem Tisch in der Sehitlik-Moschee beim Tag der offenen Moschee. (Symbolbild) - dpa
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Österreicherin bezeichnete auf einem Seminar den Propheten Mohammed als pädophil.
  • Der EGMR stimmt ihrer Verurteilung zu, weil sie den religiösen Frieden bedrohte.

Eine Österreicherin, die den Propheten Mohammed indirekt als pädophil bezeichnet hatte, ist zurecht deswegen verurteilt worden. Das entschied heute Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Österreichische Gerichte hätten mit der Verurteilung nicht gegen das Recht der Frau auf freie Meinungsäusserung verstossen.

2009 hatte die Österreicherin im Auftrag der rechten Partei FPÖ zwei Seminare zum Thema «Grundlagen des Islam» gehalten. Darin ging sie auf die Ehe zwischen Mohammed und seiner Frau Aisha ein, die er der Überlieferung zufolge heiratete, als sie noch ein Kind war.

Laut dem Strassburger Gericht sagte die Österreicherin dazu, Mohammed habe «nun mal gerne mit Kindern ein bisschen was» und «Ein 56-Jähriger und eine Sechsjährige? [...] Wie nennen wir das, wenn es nicht Pädophilie ist?».

Religiöser Frieden bedroht

Ein Wiener Gericht verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe in Höhe von 480 Euro. Die Frau legte Rechtsmittel ein, scheiterte jedoch. Sie sah dadurch ihr Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt und beschwerte sich in Strassburg.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte folgte ihrer Argumentation jedoch nicht. Die österreichischen Gerichte hätten sorgfältig die Rechte der Frau mit dem Recht anderer auf Schutz ihrer religiösen Gefühle abgewogen.

Dabei seien sie zu dem Schluss gekommen, dass die Frau die Grenzen einer objektiven Debatte überschritten habe. Ihre Angriffe bedrohten demnach den religiösen Frieden in Österreich, so die Strassburger Richter. Sowohl Österreich als auch die Beschwerdeführerin können das Urteil innerhalb von drei Monaten anfechten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FPÖMenschenrechte