Freispruch in Heidelberger Prozess um Paketbomben gegen Lebensmittelfirmen
Im sogenannten Paketbomberprozess hat das Landgericht Heidelberg den angeklagten Rentner Klaus S. am Freitag freigesprochen.

Das Wichtigste in Kürze
- Kammer entschied im Zweifel für 66-jährigen Angeklagten.
Zudem sprach das Gericht dem 66-Jährigen aus dem Raum Ulm eine Entschädigung zu. Ihm war vorgeworfen worden, im Februar dieses Jahres drei selbstgebaute Sprengsätze an Lebensmittelfirmen verschickt zu haben.
Während der Beweisaufnahme kamen aber Zweifel auf. So war ein Sachverständiger nach der Auswertung der Aufnahmen einer Überwachungskamera zu dem Ergebnis gekommen, dass der darauf zu sehende vermummte Täter mit grosser Sicherheit nicht S. sei. Die Kammer war nicht von der Unschuld von S. überzeugt, entschied aber im Zweifel für den Angeklagten. Wegen des Besitzes illegaler Munition soll der 66-Jährige 30 Tagessätze zu 60 Euro und damit insgesamt 1800 Euro zahlen.
Das Gericht hatte den Beschuldigten im Lauf des Verfahrens bereits aus der Untersuchungshaft entlassen, weil gegen ihn kein sogenannter dringender Tatverdacht mehr bestand. Der Angeklagte beteuerte stets seine Unschuld. Die Staatsanwaltschaft forderte im Prozess viereinhalb Jahre Haft. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch und machte den Ermittlungsbehörden schwere Vorwürfe.
Die Anklage hatte S. vorgeworfen, drei selbstgebaute Sprengsätze verschickt zu haben, von denen einer beim Getränkehersteller Wild in Eppelheim explodierte sowie ein zweiter im Postzentrum von Lidl in Neckarsulm. Dabei wurden vier Menschen verletzt. Eine dritte Bombe an den Kindernahrungshersteller Hipp im bayerischen Oberpfaffenhofen konnte im Paketzentrum am Münchner Flughafen abgefangen werden.