Zehntausende Frauen werden allein in Deutschland jedes Jahr Opfer von Gewalt. Politikerinnen setzen sich für mehr Hilfsangebote ein.
Frau häusliche Gewalt
Eine Frau versucht, sich vor der Gewalt eines Mannes zu schützen. (Symolbild) - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Je nach Land ist das Verständnis von Gewalt sehr unterschiedlich.
  • «Nein heisst Nein» gelte in weniger als einem Drittel der Länder Europas.

Mehr Hilfsangebote für weibliche Gewaltopfer haben führende Politikerinnen in Deutschland gefordert. «Zu wenige von Gewalt betroffene Frauen suchen Hilfe und wenn sie es doch tun, bekommen sie oft zu wenig davon», schrieb Justizministerin Katarina Barley in einem Gastbeitrag für die «Rhein-Neckar-Zeitung» zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen an diesem Sonntag. «Dafür sorgt auch das Machtgefälle zwischen Männern und Frauen. Wir müssen die männlich geprägten Strukturen aufbrechen.»

Was aber gilt als Gewalt? Die meisten Länder in Europa stufen beispielsweise ungewollten Sex nur dann als Vergewaltigung ein, wenn es dabei zu körperlicher Gewalt, Drohungen oder Zwang kommt. «Nein heisst Nein» gelte in weniger als einem Drittel der europäischen Länder, teilte Amnesty International (AI) in London mit. Die Menschenrechtsorganisation hatte die Gesetzeslage in 31 europäischen Ländern auf die entsprechenden Regelungen hin untersucht.

Pro Tag eine versuchte Tötung

Nach Zahlen des Bundeskriminalamtes versucht im Schnitt jeden Tag ein Mann in Deutschland, seine Partnerin oder Ex-Partnerin zu töten. Im vergangenen Jahr starben dabei 147 Frauen. Hinzu kommen Tausende Fälle von Vergewaltigung, Körperverletzung, Stalking und sexueller Nötigung. Fast 140'000 Fälle von Gewalt in der Partnerschaft wurden 2017 angezeigt. Die Dunkelziffer ist weitaus höher.

Regierungen könnten Gesetze ändern, damit Frauen nicht mehr bezweifeln, dass die Täter bestraft werden, sagte Anna Blus, die bei Amnesty für Frauenrechte zuständig ist. Letztlich biete das besseren Schutz vor Vergewaltigungen. Der AI-Untersuchung zufolge haben nur 8 von 31 untersuchten Ländern sogenannte «zustimmungsbasierte Definitionen» von Vergewaltigung in ihren Gesetzen festgelegt.

In Deutschland, Irland, Grossbritannien, Belgien, Zypern, Island, Luxemburg und Schweden gilt es als Vergewaltigung, wenn Menschen Sex haben, obwohl einer der Beteiligten Nein gesagt hat. Die Gesetze der übrigen Länder gehen laut Amnesty nur bei Gewalt, Androhung von Gewalt oder Zwang von einer Vergewaltigung aus. «Viele Leute glauben noch immer, es handele sich nicht um Vergewaltigung, wenn das Opfer betrunken oder freizügig gekleidet ist oder sich nicht körperlich wehrt.» Dies sei jedoch falsch, erklärte die Organisation: «Sex ohne Zustimmung ist Vergewaltigung, Punkt.»

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