Frankreichs Verfassungsrat billigt kurzfristige Parlamentswahl

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Frankreich,

Der französische Verfassungsrat hat Einwände gegen das kurzfristige Ansetzen der Parlamentswahl abgewiesen.

Emmanuel Macron
Der französische Präsident Emmanuel Macron hatte als Reaktion auf die Niederlage seiner liberalen Kräfte bei der Europawahl die Nationalversammlung aufgelöst. (Archivbild) - Michel Euler/AP/dpa

Die Fristen verstiessen nicht gegen die Verfassung und brächten die Ernsthaftigkeit der Wahl nicht in Gefahr, urteilte der Verfassungsrat am Donnerstag in Paris. Präsident Emmanuel Macron hatte als Reaktion auf die Niederlage seiner liberalen Kräfte bei der Europawahl und den haushohen Sieg der Rechtsnationalen überraschend die Nationalversammlung am 9. Juni aufgelöst und Neuwahlen für den 30. Juni und den 7. Juli angekündigt.

Beim Verfassungsrat waren daraufhin Beschwerden eingegangen, in denen die Rechtmässigkeit einer derart kurzen Frist für die Organisation und das Abhalten der Wahlen angezweifelt wurden.

Gegenwind im Wahlkampf

Die Parteien hatten bis Sonntag Zeit, ihre Listen mit Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlkreise aufzustellen.

Inzwischen befinden sie sich im Wahlkampf. Gegen einen möglichen Rechtsruck in Frankreich gingen am vergangenen Wochenende Hunderttausende auf die Strasse. Auch am Donnerstag folgten Hunderte Menschen in der Hafenstadt Marseille einem Aufruf der Gewerkschaft CGT zu einem Protest gegen die rechtsnationale Partei Rassemblement National von Marine Le Pen, wie France 3 berichtete.

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