Frankreichs Senat verabschiedet Vergewaltigungsgesetz
Frankreich ist auf dem Weg, Vergewaltigung neu zu definieren: Nur ein ausdrückliches Ja gilt als Zustimmung.

Nur Ja heisst Ja: Frankreich ist der Neudefinition von Vergewaltigung als einem sexuellen Akt ohne Zustimmung des Opfers einen Schritt nähergekommen. Der Senat in Paris stimmte in der Nacht zum Donnerstag für einen entsprechenden Gesetzesentwurf.
Demnach gelten Schweigen oder eine fehlende Reaktion nicht als Zustimmung zu einem sexuellen Akt. Es brauche vielmehr ein ausdrückliches «Ja». Wegen einiger kleiner Änderungen muss das Gesetz jetzt noch in den Vermittlungsausschuss zwischen Abgeordnetenhaus und Senat.
Doch über das Hauptanliegen herrscht Konsens: «Die Zustimmung muss freiwillig und bewusst geschehen», heisst es in dem Text. Sie könne nicht aus dem Schweigen oder einer fehlenden Reaktion abgeleitet werden.
Eine Zustimmung liege nicht vor, wenn die sexuelle Handlung mit «Gewalt, Zwang, Bedrohung oder Überraschung» begangen wird, heisst es weiter. Diese Bedingungen sind aber bereits jetzt schon geltendes Recht.
Die neue Definition
«Zustimmen bedeutet nicht, nicht Nein zu sagen, sondern ausdrücklich Ja zu sagen», sagte Gleichstellungsministerin Aurore Bergé. Das Gesetz breche mit einem Tabu, erklärte Justizminister Gérald Darmanin. «Es beendet das Schweigen, es macht deutlich, was Opfer erleben.»
Das Gesetz ist auch Folge des Aufsehen erregenden Vergewaltigungsprozesses von Avignon. Zahlreiche Angeklagte dabei erklärt, dass sie nicht den Eindruck gehabt hätten, das Opfer Gisèle Pelicot zu vergewaltigen, weil diese sich ihrer Ansicht nach schlafend gestellt habe.
Tatsächlich war sie jedoch von ihrem Ehemann mit Medikamenten betäubt worden, der sie dann Internetbekanntschaften zur Vergewaltigung anbot. Der Prozess endete mit Haftstrafen für alle 51 Angeklagten.
Auch Norwegen, Dänemark, Griechenland und Spanien definieren Vergewaltigung bereits nach dem Prinzip «Nur Ja heisst Ja». In der Schweiz gilt seit dem 1. Juli 2024 das Prinzip «Nein heisst Nein» im Sexualstrafrecht. Eine Vergewaltigung liegt vor wenn das Opfer ausgedrückt hat, dass es nicht einverstanden ist.