Wenn ein Flug mehrere Stunden Verspätung hat, dann steht Reisenden in der EU eine Entschädigung zu. Diese Regelung greift jedoch in speziellen Fällen nicht. Dazu hat nun der EuGH geurteilt.
Ein Schild des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Europaviertel auf dem Kirchberg. Der EuGH hat ein Urteil gefällt, dass den Entschädigungsanspruch von Reisenden bei Verspätungen, beschränkt. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa
Ein Schild des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Europaviertel auf dem Kirchberg. Der EuGH hat ein Urteil gefällt, dass den Entschädigungsanspruch von Reisenden bei Verspätungen, beschränkt. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Flugreisende haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs trotz Verspätung in bestimmten Fällen schlechte Karten auf Entschädigung.

Die entsprechenden EU-Regeln gelten nicht für eine Flugverbindung mit Zwischenstopp, wenn sich sowohl der Abflughafen als auch der Ankunftsflughafen ausserhalb der EU befindet, wie aus dem veröffentlichten Urteil hervorgeht. Es reiche nicht aus, dass nur der Flughafen, auf dem eine Zwischenlandung erfolge, in der EU liege.

Hintergrund des Urteils ist ein Streit aus Österreich. Ein Fluggast mit Ziel Bangkok verlangte 300 Euro Entschädigung, weil er zu spät dort ankam. Sein ursprünglicher Flug aus der Republik Moldau über Wien war annulliert worden, Austrian Airlines hatte ihn auf einen alternativen Flug über Istanbul umgebucht. Durch diese Umbuchung erreichte er sein Ziel zweieinhalb Stunden später. Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht je nach Distanz eines Fluges bei grösseren Verspätungen bis zu 600 Euro Entschädigung vor.

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