Fitnessstudio darf Servicegebühr nicht rausrechnen

DPA
DPA

Deutschland,

Viele Fitnessstudios locken mit besonders günstigen Monatsbeiträgen. Eine zusätzlich fällige Servicegebühr wird dabei teilweise nicht genannt. Ist das zulässig?

Fitnessbranche
Die Fitnessbranche in Deutschland, Österreich und der Schweiz wächst immer mehr. (Archivbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Fitnessstudios dürfen nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) in Frankfurt am Main nicht mit monatlichen Mitgliedsbeiträgen werben, in denen zusätzlich anfallende Servicegebühren nicht enthalten sind.

Das OLG hat in einer nun veröffentlichten Entscheidung die Revision gegen ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz zurückgewiesen.

Ein Gesamtpreis müsse gemäss höchstrichterlicher Rechtsprechung das «tatsächlich zu zahlende Gesamtentgelt» beinhalten - einschliesslich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile, heisst es in der (Az. 6 U 269/19). Es genüge nicht, nur einen Teilpreis zu nennen und einen weiteren Betrag anzugeben, den der Kunde hinzurechnen muss, um den Gesamtpreis zu ermitteln.

Das Landgericht hatte einem Studiobetreiber untersagt, mit einem Monatspreis von 29,99 Euro zu werben und lediglich mit einem Sternchen darauf hinzuweisen, dass pro Quartal noch eine Pauschale von 9,99 Euro hinzukomme. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Das Fitnessstudio kann Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

sf
57 Interaktionen
«Jesses!»
SBB Nachtzug Malmö
92 Interaktionen
SBB warb schon dafür

MEHR IN NEWS

Tiefencastel Unfall
Tiefencastel GR
Aktivisten
1 Interaktionen
Courtepin FR
Kryptobetrug
1 Interaktionen
Freund getäuscht
warner bros.
1 Interaktionen
Kampf um Warner

MEHR AUS DEUTSCHLAND

export deutschland
1 Interaktionen
-7,8 Prozent
de
Xhaka-Abgang
Stahlhersteller
1 Interaktionen
Nach Milliardenverlust
143 Interaktionen
Plan überarbeitet