Fitnessstudio darf Servicegebühr nicht rausrechnen

DPA
DPA

Deutschland,

Viele Fitnessstudios locken mit besonders günstigen Monatsbeiträgen. Eine zusätzlich fällige Servicegebühr wird dabei teilweise nicht genannt. Ist das zulässig?

Fitnessbranche
Die Fitnessbranche in Deutschland, Österreich und der Schweiz wächst immer mehr. (Archivbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Fitnessstudios dürfen nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) in Frankfurt am Main nicht mit monatlichen Mitgliedsbeiträgen werben, in denen zusätzlich anfallende Servicegebühren nicht enthalten sind.

Das OLG hat in einer nun veröffentlichten Entscheidung die Revision gegen ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz zurückgewiesen.

Ein Gesamtpreis müsse gemäss höchstrichterlicher Rechtsprechung das «tatsächlich zu zahlende Gesamtentgelt» beinhalten - einschliesslich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile, heisst es in der (Az. 6 U 269/19). Es genüge nicht, nur einen Teilpreis zu nennen und einen weiteren Betrag anzugeben, den der Kunde hinzurechnen muss, um den Gesamtpreis zu ermitteln.

Das Landgericht hatte einem Studiobetreiber untersagt, mit einem Monatspreis von 29,99 Euro zu werben und lediglich mit einem Sternchen darauf hinzuweisen, dass pro Quartal noch eine Pauschale von 9,99 Euro hinzukomme. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Das Fitnessstudio kann Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

schönbächler
192 Interaktionen
Experte erklärt
x
825 Interaktionen
Iran-Krieg

MEHR IN NEWS

guy parmelin
1 Interaktionen
Abschluss-Quote
Immobilien
2 Interaktionen
Mieten steigen weiter
pedro sanchez
Kolumbien
islam
Deutschland

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Christian Dürr
6 Interaktionen
Berlin
gen z
5 Interaktionen
Herausforderung
dax
3 Interaktionen
Neue Entwicklungen
Schweizer Nati WM 2026
7 Interaktionen
Okafor ist zurück