Für Immobilien hat sich der Begriff «Betongold» eingebürgert. Zum Goldglanz trägt nach Analyse dreier prominenter Fachleute auch der deutsche Staat bei - in Form von Steuerprivilegien für Immobilienbesitzer.
Drei renommierte Wissenschaftler sprechen sich dafür aus, Steuerprivilegien für Immobilienbesitzer abzuschaffen. Dabei geht es vor allem um Investoren und grosse Gesellschaften. Foto: Robert Günther/dpa-tmn
Drei renommierte Wissenschaftler sprechen sich dafür aus, Steuerprivilegien für Immobilienbesitzer abzuschaffen. Dabei geht es vor allem um Investoren und grosse Gesellschaften. Foto: Robert Günther/dpa-tmn - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Drei renommierte Wissenschaftler fordern die Abschaffung der Steuerprivilegien für Immobilienbesitz.

Investitionen in Immobilien würden in Deutschland seit Jahrzehnten massiv steuerlich begünstigt, kritisieren Ifo-Präsident Clemens Fuest, die Chefin des Steuerrechtsinstituts der Universität Köln, Johanna Hey, und der Mannheimer Ökonom Christoph Spengel.

«Diese Steuersubventionierung führt zur Fehllenkung von Investitionen und zur Anhäufung von Grundvermögen in den Händen weniger Menschen sowie Unternehmen», heisst es in dem am Mittwoch veröffentlichten Aufsatz. Den drei Wissenschaftlern geht es dabei vor allem um Investoren und grosse Gesellschaften, die Immobilien vermieten - nicht um die Bürger, die in den eigenen vier Wänden wohnen.

Nach Einschätzung Fuests, Heys und Spengels haben die Steuervorteile darüber hinaus zum starken Anstieg der Immobilienpreise beigetragen. Immobilienbesitz macht demnach mehr als die Hälfte des gesamten Vermögens in Deutschland aus, und den wohlhabendsten zehn Prozent der deutschen Haushalte gehören 70 Prozent der nicht selbst genutzten Immobilien.

Die drei Wissenschaftler argumentieren, dass «vergleichsweise geringe gesetzgeberische Korrekturen» bei Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer die Fehlanreize beheben könnten.

Konkret schlagen sie unter anderem vor, Immobilienverkäufe höher zu besteuern. Wer eine Immobilie kauft und länger als zehn Jahre behält, muss den Gewinn eines Wiederverkaufs bislang nicht versteuern. «Dadurch bleibt es bei einer Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Vermögensarten wie zum Beispiel Aktienanlagen», kritisieren Fuest, Hey und Spengel.

Grosse Immobilien-Aktiengesellschaften profitieren laut Analyse der drei Steuerrechtsexperten bislang von einer Befreiung ihrer Mieteinnahmen von der Gewerbesteuer. Auch dieses Steuerprivileg halten die Wissenschaftler für überflüssig.

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