EuGH urteilt über Rabatte bei deutscher Ökostrom-Umlage

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Luxemburg,

Der Europäische Gerichtshof urteilt über Details der Ökostrom-Förderung in Deutschland.

Arbeit im Stahlwerk: Die Bundesregierung gewährte Unternehmen mit hohem Stromverbrauch Rabatte bei der Ökostrom-Umlage. Foto: Christophe Gateau
Arbeit im Stahlwerk: Die Bundesregierung gewährte Unternehmen mit hohem Stromverbrauch Rabatte bei der Ökostrom-Umlage. Foto: Christophe Gateau - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Diese Umlage ist ein Aufpreis auf den Strompreis, mit dem der Ausbau von Strom aus Wind, Sonne oder Biomasse gefördert wird.

Es geht um die Frage, ob die Bundesregierung Unternehmen mit hohem Stromverbrauch im Erneuerbaren-Energien-Gesetz von 2012 zum Teil unzulässige Rabatte bei der Ökostrom-Umlage gewährt hat.

Diese Umlage ist ein Aufpreis auf den Strompreis, mit dem der Ausbau von Strom aus Wind, Sonne oder Biomasse gefördert wird. 2019 liegt sie bei 6,4 Cent je Kilowattstunde. Im Streit vor dem EuGH geht es um 2012 gewährte Ausnahmen für Unternehmen, die sehr viel Strom verbrauchen, zum Beispiel Stahlwerke.

Die EU-Kommission hatte diese Rabatte 2014 als Beihilfe für die Firmen gewertet und einen kleinen Teil davon zurückgefordert. Dagegen klagte Deutschland. Da die Bundesregierung 2016 vor dem EU-Gericht scheiterte, ging sie in die nächste Instanz vor dem EuGH. Nach ursprünglichen Angaben aus Regierungskreisen geht es um Rückzahlungen von rund 30 Millionen Euro.

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