EuGH urteilt im Streit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham um Sampling

AFP
AFP

Luxemburg,

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) verkündet heute sein Urteil in dem jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Gruppe Kraftwerk und dem Hiphop-Produzenten Moses Pelham um die Verwendung einer Rhythmussequenz (10.00 Uhr).

Kraftwerk-Auftritt in Berlin 2015
Kraftwerk-Auftritt in Berlin 2015 - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Pelham kopierte 20 Jahre später diese Sequenz und unterlegte sie in etwas langsamerer Form dem Lied «Nur mir» der Deutschrapperin Sabrina Setlur - ein sogenanntes Sampling..

Der EuGH muss dabei über die Zulässigkeit des sogenannten Musiksamplings entscheiden. In dem Fall geht es um eine zweisekündige Sequenz von Kraftwerk aus dem Jahr 1977. (Az. C-476/17)

Pelham kopierte 20 Jahre später diese Sequenz und unterlegte sie in etwas langsamerer Form dem Lied «Nur mir» der Deutschrapperin Sabrina Setlur - ein sogenanntes Sampling. Zwei Kraftwerk-Musiker sahen sich dadurch in ihren Rechten als Tonträgerhersteller verletzt und klagten erfolgreich vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Das Bundesverfassungsgericht hob dieses Urteil allerdings 2016 wieder auf und verwies das Verfahren zurück an den BGH. Dieser legte den Fall dem EuGH vor.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

landwirt
343 Interaktionen
Teuer!
matterhorn
60 Interaktionen
Nach Felssturz

MEHR IN NEWS

Genf/Fort Worth
teaser
38 Interaktionen
Detonationen

MEHR AUS LUXEMBURG

Luxemburg
9 Interaktionen
Funde
12 Interaktionen
Luxemburg
Brenner
9 Interaktionen
Verbotsregeln
Luxemburg