EuGH-Urteil zum Kindergeld für im Ausland lebende Kinder erwartet
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet heute (09.30 Uhr) ein Urteil zu den Ansprüchen auf Kindergeld, wenn die Kinder eines Arbeitslosen in einem anderen EU-Staat leben.

Das Wichtigste in Kürze
- Der seit 2003 in Irland lebende Kläger wurde 2009 arbeitslos..
Konkret geht es dabei um den Fall eines Rumänen, der in Irland Arbeitslosenunterstützung erhielt. Er klagte auf Kindergeld für seine in Rumänien lebenden Kinder. (Az. C-322/17)
Der seit 2003 in Irland lebende Kläger wurde 2009 arbeitslos. Er erhielt danach für ein Jahr eine beitragsabhängige Arbeitslosenunterstützung und auch Kindergeld. In den folgenden drei Jahren bekam er eine beitragsunabhängige Unterstützung, aber kein Kindergeld mehr. Vor dem Hohen Gerichtshof Irlands beklagte er daraufhin, dass dies gegen Unionsvorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheitssysteme verstosse. Das irische Gericht legte den Fall dem EuGH zur Auslegung des Unionsrechts vor.