Für Menschen, die ihr Geschlecht ändern, ist der Umgang mit Behörden nicht selten ein Spiessrutenlauf. Der Europäische Gerichtshof stärkt nun ihre Rechte.
Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Transmenschen mit einem neuen Gerichtsurteil in Bezug auf die Rente.
Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Transmenschen mit einem neuen Gerichtsurteil in Bezug auf die Rente. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der EuGH setzt sich für die Rechte von Transmenschen ein.
  • In einem Einzelfall hat er in Bezug auf die Rente dem britischen Gesetz widersprochen.
  • Transmenschen dürften bei einer Rente nicht schlechter behandelt werden.

Transmenschen dürfen laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bei der Rente nicht schlechter behandelt werden als andere Menschen ihres neuen Geschlechts. Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung gelte auch für mögliche Benachteiligungen, deren Ursache in einer Geschlechtsumwandlung liegt, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache C-451/16).

Hintergrund war ein Fall aus Grossbritannien, wo das Rentenalter für vor 1950 geborene Frauen bei 60 Jahren und jenes für vor 1953 geborene Männer bei 65 Jahren liegt. Die Klägerin wurde 1948 als Mann geboren und liess sich 1995 zur Frau umoperieren.

Fehlende Bescheinigung

Die Behörden bescheinigten ihr die Geschlechtsumwandlung jedoch nicht vollständig, da diese nach damaligem Recht nur ausgestellt worden wäre, nachdem ihre Ehe für ungültig erklärt worden wäre. Die Klägerin und die Ehefrau wollten jedoch aus religiösen Gründen verheiratet bleiben.

Als die Transfrau mit 60 Jahren einen Antrag auf staatliche Rente stellte, wie es ihr als Frau zustehe, lehnte die Behörden mit Verweis auf die fehlende Bescheinigung ab. Daraufhin klagte sie vor britischen Gerichten. Sie argumentierte, die britische Auffassung, nach der sie nicht verheiratet sein dürfe, sei diskriminierend und verstosse gegen EU-Recht. Der britische Oberste Gerichtshof wandte sich schliesslich zur Auslegung der entsprechenden Richtlinie an den Europäischen Gerichtshof. Dieser urteilte nun, dass die britische Regelung die Transfrau unmittelbar diskriminiert.

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