EuGH: Kopftuchverbot am Arbeitsplatz kann rechtens sein
Der Europäische Gerichtshof findet, dass ein Kopftuchverbot unter Umständen vom Arbeitgeber verlangt werden kann. Hintergrund sind zwei Fälle aus Deutschland.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Europäische Gerichtshof hat sich mit dem Kopftuch als religiöses Symbol befasst.
- Er hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, die das Tragen von Kopftüchern verbieten.
Wegen Klagen gegen ein Kopftuchverbot an deutschen Arbeitsplätzen hat sich der Europäische Gerichtshof mit dem religiösen Symbol befasst. Und stärkte überraschend die Rechte der Arbeitgeber.
Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen könne durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein. Dies, um gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden. Das entschied der EuGH heute.

Hintergrund des Urteils waren zwei Fälle aus Deutschland. In denen wurde einer Mitarbeiterin einer Kita und eines Drogeriemarktes das Tragen des Kopftuches am Arbeitsplatz verboten.