EU

EU startet Gesetzgebung zur globalen Mindeststeuer

DPA
DPA

Deutschland,

Die EU hat sich mit über 130 Ländern auf eine ehrgeizige internationale Steuerreform geeinigt. Erstmals gibt es einen konkreten Gesetzesvorschlag, um diese umzusetzen.

Die EU-Kommission will bei der globalen Mindeststeuer Vorreiter sein. Foto: Zhang Cheng/XinHua/dpa
Die EU-Kommission will bei der globalen Mindeststeuer Vorreiter sein. Foto: Zhang Cheng/XinHua/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU unternimmt erste konkrete Schritte zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer.

Am Mittwoch stellte die zuständige Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag vor, der die ehrgeizige internationale Steuerreform umsetzen soll, auf die sich die EU zuvor mit über 130 anderen Ländern geeinigt hatte. Gleichzeitig will die Kommission gegen sogenannte Briefkastenfirmen vorgehen, mit denen hohe Steuern umschifft werden können.

Steuervermeidung soll unterbunden werden

Mit dem Gesetzesvorschlag zur Mindeststeuer ist die EU nach Angaben der Kommission weltweit Vorreiter. Ziel der Reform ist es vor allem, die Verlagerung von Unternehmensgewinnen in Steueroasen zu verhindern. Internationale Firmen mit mindestens 750 Millionen Euro Umsatz pro Jahr sollen deswegen spätestens 2023 unabhängig von ihrem Sitz mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Zahlt ein Unternehmen mit seiner Tochterfirma im Ausland weniger Steuern, kann der Heimatstaat die Differenz einkassieren. Der Vorschlag muss von den EU-Ländern einstimmig angenommen werden.

Ein weiterer Teil der globalen Steuerreform soll nach Angaben der Kommission im nächsten Jahr konkretisiert werden. Dieser soll sicherstellen, dass internationale Digitalkonzerne wie Facebook nicht nur im Heimatland besteuert werden, sondern auch dort, wo sie tatsächlich Geschäfte betreiben.

Die vorgeschlagene Regelung gegen Briefkastenfirmen soll ebenfalls Steuersparmodelle von Firmen vermeiden. Briefkastenfirmen sind meist in einem Land mit niedrigen Steuern registriert - etwa Luxemburg - betreiben ihr wesentliches Geschäft aber anderswo. Mit neuen Regeln könnten Firmen in der EU ermittelt werden, die zwar ein physisches Namensschild an einem Briefkasten haben, aber zum Beispiel keine Angestellten im registrierten Land. Sie müssten dann auch da, wo sie eigentlich aktiv sind, Steuern zahlen. Wenn die Regeln von den EU-Ländern angenommen werden, würden sie ab 2024 gelten.

Europaparlamentarier Markus Ferber (CSU) begrüsste den Vorschlag. «Einige Mitgliedstaaten haben es sich zum Geschäftsmodell gemacht, einen sicheren Hafen für Briefkastenfirmen zu bieten und damit anderen EU-Staaten die steuerliche Bemessungsgrundlage abzugraben. Diese Praxis muss ein Ende haben», sagte er.

Kommentare

Weiterlesen

lehrer
65 Interaktionen
Selektion?
FC Basel Meisterfeier
71 Interaktionen
«Alle ufe Barfi!»

MEHR IN NEWS

Hamas
Gaza-Deal?
Donald Trump
1 Interaktionen
Ankündigung
Polen Einkaufszentrum
3 Interaktionen
In Polen
Ukraine Krieg
2 Interaktionen
Treffen mit Putin?

MEHR EU

Hilfsblockade
4 Interaktionen
Sofort
bigler kolumne
237 Interaktionen
Hans-Ulrich Bigler
lukaschenko
45 Interaktionen
Putin-Verbündeter
Friedrich Merz
18 Interaktionen
Aufnahme

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Die Toten Hosen
3 Interaktionen
17 Konzerte
Izchak Herzog
2 Interaktionen
Berlin-Besuch
FC St. Pauli Bundesliga
2:2 bei Frankfurt
Saskia Esken
8 Interaktionen
Deutschland