Die EU ist heute Dienstag bei einer Besprechung zum Rahmenabkommen nicht weiter gekommen. Mitte Februar soll es Neuigkeiten geben.
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Ein Mann geht mit einem Regenschirm durch den Schnee in einem Park. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Dienstag fand ein Gespräch zum EU-Abkommen mit der Schweiz statt.
  • Am 19. Februar soll die Schlussfolgerung zur Beziehung EU-Schweiz verabschiedet werden.
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In der Substanz sind sich die EU-Staaten einige: Die EU und die Schweiz brauchen ein institutionelles Rahmenabkommen. Doch darüber, wie scharf hier die Formulierungen in den Schlussfolgerungen zur Beziehung EU-Schweiz ausfallen sollen, konnten sich die Mitgliedstaaten an einem Arbeitstreffen am Dienstagnachmittag in Brüssel noch nicht einigen.

Alle zwei Jahre zieht die EU üblicherweise im Dezember Bilanz über ihre Beziehung zu den vier Efta-Staaten. Im Dezember 2018 wäre es wieder so weit gewesen, doch der Schweiz-Teil musste wegen den Verhandlungen zum Rahmenabkommen verschoben werden.

Das soll nun nachgeholt werden: Voraussichtlich am 19. Februar sollen die Europaminister die Schlussfolgerungen zur Beziehung EU-Schweiz verabschieden.

Am Dienstagnachmittag, bei der Bearbeitung der Schlussfolgerungen in der Arbeitsgruppe, sei man sich über die Schärfe gewisser Formulierungen im Zusammenhang mit dem Rahmenabkommen noch nicht einig geworden, hiess es aus EU-Kreisen.

Mehr oder weniger Druck

Einige EU-Staaten hätten sich deutlich dafür ausgesprochen, klar Druck auf die Schweiz machen zu wollen. Andere hätten sich milder gezeigt und argumentierten, man dürfe die Schweiz nicht so stark unter Druck setzten, da sich das Rahmenabkommen nun in der Konsultation befände. Inhaltlich aber sei man sich aber einig, hiess es aus EU-Kreisen weiter.

Was das heisst, hatte EU-Kommissar Johannes Hahn bereits im Dezember klar gemacht: Ohne Rahmenabkommen gibt es nicht nur keine neuen binnenmarktrelevanten Abkommen, sondern auch bestehende Abkommen werden nicht mehr einfach so aktualisiert. Ein vor kurzem öffentlich gewordenes internes Schreiben der EU-Kommission bekräftigte diese Haltung nochmals.

Die EU-Staaten werden voraussichtlich an ihrer nächsten Arbeitssitzung am 5. Februar nochmals an den Formulierungen feilen - ausser sie können sich vorher in einem schriftlichen Verfahren einigen. Besteht innerhalb der Arbeitsgruppe dereinst Einigkeit, müssen sich in der Folge die Botschafter der 28 Mitgliedstaaten damit befassen.

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