EU-Staaten bereiten sich in Brüssel auf SVP-Initiative vor
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich sowohl auf eine Annahme als auch auf eine Ablehnung der Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» vorbereitet. Nächsten Dienstag soll der Rat der EU definitiv Stellung nehmen.

Ein entsprechender Entwurf wurde am Mittwoch in Brüssel auf diplomatischer Ebene gutgeheissen, wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA aus diplomatischer Quelle erfuhr. Bei einer Annahme würde der Rat den Entscheid «bedauern», wie im Entwurf zu lesen war.
Über das Dokument berichteten in den vergangenen Tagen der «Blick» und die Zeitungen von CH Media. Keystone-SDA erhielt Einsicht in den vertraulichen Entwurf.
Darin wird festgehalten, dass bei einer Kündigung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit, automatisch die restlichen Abkommen der Bilateralen I gekündigt würden. Dies würde unabhängig vom Ausgang der Ratifizierung des bilateralen Vertragspakets, auch Bilateralen III genannt, geschehen. Zudem würde es die Zusammenarbeit in anderen Bereichen wie Schengen, Dublin und der Forschung in Frage stellen, war weiter zu lesen.
Im Entwurf wird nicht nur auf die Initiative eingegangen, sondern auch auf die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU im Allgemeinen. Es handelt sich um sogenannte Schlussfolgerungen. Der Rat verabschiedet in der Regel alle zwei Jahre Schlussfolgerungen zu den Beziehungen mit den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta), der auch die Schweiz angehört.
Je nach Ausgang der Abstimmung vom Sonntag in der Schweiz soll der Abschnitt zur Initiative beibehalten oder restlos gestrichen werden. Die Schlussfolgerungen sollen am Dienstag in Luxemburg durch den Rat auf Ministerebene verabschiedet werden.
Die Schweizer Stimmbevölkerung entscheidet am 14. Juni über die SVP-Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz». Diese zielt darauf ab, die Zuwanderung zu begrenzen. Der Bundesrat müsste bei anhaltendem Bevölkerungswachstum Massnahmen ergreifen, um das Wachstum zu bremsen. Als letzte Massnahme müsste er das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU kündigen.














