EU-Kommission leitet Verfahren gegen Deutsche Börse ein
Die EU-Kommission hat wegen des Verdachts auf einen Kartellverstoss offiziell ein Verfahren gegen die Deutsche Börse und die US-Börse Nasdaq eröffnet.

Wegen des Verdachts auf einen Kartellverstoss hat die EU-Kommission offiziell ein Verfahren gegen die Deutsche Börse und die US-Technologiebörse Nasdaq eingeleitet. Demnach soll geprüft werden, ob sie mit Abstimmungen im Bereich der Notierung, des Handels und des Clearings von Finanzderivaten im Europäischen Wirtschaftsraum gegen EU-Wettbewerbsrecht verstossen haben, wie die Brüsseler Behörde mitteilte.
Die Kommission befürchtet, dass die Unternehmen die Nachfrage aufgeteilt, die Preise koordiniert und vertrauliche Geschäftsinformationen ausgetauscht haben könnten. Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnte das Verhalten gegen EU-Wettbewerbsregeln verstossen, die Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken verbieten, hiess es von der Behörde weiter. Wettbewerbswidrige Vereinbarungen und wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken könnten das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes beeinträchtigen.
Förmliches Verfahren der EU-Kommission gestartet
Die EU-Kommission schrieb, sie werde ihre eingehende Untersuchung mit «Priorität» durchführen. Zugleich betonte sie, die Einleitung des förmlichen Untersuchungsverfahrens lasse keine Rückschlüsse auf dessen Ergebnis zu. Die Kommission überwacht, ob die Wettbewerbsregeln in der EU eingehalten werden.
Im September 2024 hatte die EU-Kommission eine unangekündigte Inspektion bei der Deutschen Börse und der Nasdaq durchgeführt. Damals war es nach Angaben der Behörde um Finanzderivate gegangen. Um welche Finanzderivate es sich dabei genau handelt, erwähnte die Brüsseler Behörde damals nicht.
Derivate sind Finanzinstrumente, deren Wert sich von einem zugrunde liegenden Basiswert wie Aktien, Rohstoffe, Zinsen oder Währungen ableitet. Damit können Akteure an den Finanzmärkten auf Kursgewinne spekulieren oder Geschäfte absichern.














