EU

EU-Gericht muss sich mit Klage von Nord Stream 2 gegen Gasrichtlinie befassen

AFP
AFP

Luxemburg,

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) muss sich erneut mit der Klage der Nord Stream 2 AG gegen die Änderung der EU-Gasrichtlinie von 2019 befassen.

Logo der Nord Stream 2 AG
Logo der Nord Stream 2 AG - AFP/Archiv

Es habe zu Unrecht entschieden, dass Nord Stream 2 von der Änderung nicht unmittelbar betroffen sei, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag. Er hob den EuG-Beschluss auf, soweit das Gericht die Klage deswegen für unzulässig erklärt hatte. (Az. C-348/20)

In den Grenzen der individuellen Betroffenheit sei sie zulässig, erklärte der Gerichtshof. Eine inhaltliche Entscheidung über die Klage traf er damit nicht. Ob diese begründet ist, muss nun das Gericht prüfen. Es hatte die Klage im Mai 2020 als unzulässig abgewiesen, woraufhin Nord Stream 2 sich an den EuGH als nächsthöhere Instanz wandte.

Die Richtlinie sah unter anderem vor, dass die deutsch-russische Ostseepipeline für Dritte geöffnet werden müsse. Sie trat in Kraft, als der Bau bereits begonnen hatte. Die Pipeline wurde allerdings nie in Betrieb genommen. Die Bundesregierung setzte das Genehmigungsverfahren im Februar, wenige Tage vor dem russischen Angriff auf die Ukraine, aus. Anfang März wurde bekannt, dass die Betreibergesellschaft mit Sitz in der Schweiz zahlungsunfähig ist.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Sydney Bondi Beach
Bondi-Schützen
Meret Schneider
11 Interaktionen
Meret Schneider

MEHR IN NEWS

Food Trends
Food-Trends
Ines Bürge
2 Interaktionen
Leiterin Frauenhaus
Nebel Hochnebel Sonne Wetter
2 Interaktionen
Wetter
María Corina Machado
9 Interaktionen
Venezuela

MEHR EU

142 Interaktionen
Brüssel
15 Interaktionen
Brüssel
7 Interaktionen
Brüssel
EU Verbrenner-Aus
57 Interaktionen
Verbrenner-Aus 2035

MEHR AUS LUXEMBURG

Federica Mogherini
4 Interaktionen
Keine Fluchtgefahr
Online-Kriminelle
1 Interaktionen
In der EU
Nyokassi Schweizer Nati
16 Interaktionen
1:2 in Luxemburg