Das Veto der EU-Kommission gegen eine 2016 geplatzte Fusion auf dem britischen Mobilfunkmarkt ist nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) nichtig.
Zuständige EU-Kommissarin Vestager im Mai 2016
Zuständige EU-Kommissarin Vestager im Mai 2016 - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Kommission hatte Entscheidung 2016 mit Wettbewerbsbedenken begründet.

Der Brüsseler Behörde seien bei ihrem Entschluss, den Verkauf des britischen Mobilfunkanbieters O2 an den Hutchison-Konzern zu untersagen, «mehrere Rechts- und Beurteilungsfehler unterlaufen», erklärte das Gericht am Donnerstag in Luxemburg. (Az. T-399/16)

Die EU-Kommission hatte im Mai 2016 den geplanten Verkauf des zum spanischen Telefónica-Konzern gehörenden britischen Mobilfunkanbieters O2 an Hutchison untersagt, der in Grossbritannien den O2-Konkurrenten Three UK betreibt. Nach Ansicht der Brüsseler Wettbewerbshüter hätte diese Übernahme negative Auswirkungen auf den Wettbewerb und Nachteile für die Verbraucher gehabt.

Durch die Fusion wäre Hutchison zum Marktführer in Grossbritannien aufgestiegen. Mit den verbleibenden Konkurrenten Vodafone und Everything Everywhere hätte es nur noch drei Anbieter auf dem britischen Markt gegeben. Das war der EU-Kommission zu wenig.

Das EuG urteilte nun hingegen, dass die Kommission «nicht mit einem hinreichend hohen Wahrscheinlichkeitsgrad» habe belegen können, dass sich die Preise durch eine Fusion wesentlich erhöht hätten und der Wettbewerb behindert würde. Damit gab das EuG einer Klage von Three statt. Gegen die erstinstanzliche Entscheidung können Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden.

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