Laut EU-Generalanwalt Athanasios Rantos sei das sogenannte Thermofenster in Dieselautos eine Abschalteinrichtung und verstosse gegen das EU-Recht.
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Das Thermofenster in Dieselautos könnte gegen das EU-Recht verstossen. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Thermofenster in Dieselautos sei laut EU Generalanwalt eine Abschalteinrichtung.
  • Das Thermofenster funktioniert nur unter gewissen Bedingungen vollständig.
  • Autohersteller Volkswagen verteidigt die Technologie.
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Ein sogenanntes Thermofenster bei Dieselfahrzeugen ist eine Abschalteinrichtung und kann gegen EU-Recht verstossen. Jedenfalls wenn es nach dem zuständigen Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg geht. Funktionieren nur bei bestimmter Aussentemperatur entspreche nicht realen Bedingungen.

Bei normalen Nutzungsbedingungen verringere diese Technik nämlich die Wirksamkeit der Abgasreinigung. Dies erklärte EU Generalanwalt Athanasios Rantos am Donnerstag in seinen Schlussanträgen. Der Autobauer Volkswagen argumentierte dagegen, dass ein Thermofenster dem Schutz vor plötzlichen Motorschäden diene.

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Laut EU Generalanwalt verringere das Thermofenster die Effektivität der Abgasreinigung. - AFP/Archiv

Beim Thermofenster handelt es sich um eine Technik, die viele Hersteller einsetzen. Ein Teil der Abgase wird in Dieseln wieder in den Motor zurückgeleitet und erneut verbrannt. Bei besonders warmen und vor allem bei kühleren Aussentemperaturen werden durch das Thermofenster aber weniger oder keine Abgase zurückgeführt. Dies hat zur Folge, dass die Autos mehr gesundheitsschädliche Stickoxide ausstossen.

EU Generalanwalt: Thermofenster nicht realitätsnah

In den konkreten Fällen geht es um Klagen aus Österreich gegen Volkswagen. Österreichische Gerichte legten dem EuGH dazu Fragen vor. Den Klagen zufolge funktionierte die Abgasreinigung bei betroffenen Fahrzeugen nur bei einer Aussentemperatur zwischen 15 und 33 Grad vollständig. Zudem sei die Anlage bei einer Höhe über 1000 Metern nicht mehr voll funktionsfähig.

Damit sei das Thermofenster für die tatsächlichen Fahrbedingungen nicht repräsentativ, erklärte der EU Generalanwalt.

Dieser bezog sich in seinen Schlussanträgen auch auf ein früheres Urteil des EuGH. Demnach sind Abschalteinrichtungen auch dann nicht zulässig, wenn sie dazu beitragen, Verschleiss oder Verschmutzung des Motors zu verhindern. Eine Ausnahme sei es aber, wenn sie den Motor vor plötzlichen und aussergewöhnlichen Schäden schützen sollen. Denn diese könnten zu einer konkreten Gefahr beim Fahren führen.

Volkswagen widerspricht

Volkswagen argumentierte in den Verfahren damit, dass dies beim Thermofenster der Fall sei. Ohne Thermofenster könne es zu übermässigen Ablagerungen am Abgasrückführungsventil kommen, was wiederum den Motor auf unvorhersehbare Art beschädigen könne.

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Volkswagen argumentierte gegen die Ausführungen von EU Generalanwalt Athanasios Rantos, dass das Thermofenster den Motor vor plötzlichen Schäden schützt. Foto: Swen Pförtner/dpa - dpa-infocom GmbH

Es sei Sache der nationalen Gerichte zu beurteilen, ob dies trotz regelmässiger Wartung des Autos passieren könne. Dies erklärte EU Generalanwalt Rantos nun. Volkswagen teilte in einer Reaktion auf das Gutachten mit, dass die in Fahrzeugen des VW-Konzerns verwendeten Thermofenster weiterhin zulässig seien. Dies anhand der «Kriterien, die der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen aufgestellt hat».

Die Bundesregierung müsse die betroffenen Pkw stilllegen oder auf Kosten der Hersteller nachrüsten lassen. Dies forderte die Umweltschutzorganisation Deutsche Umwelthilfe auf Twitter, «Sonst setzen wir dies per Gericht durch» erklärte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Weitreichende Folgen bei Urteil gegen Thermofenster

Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer teilte mit, wenn das Urteil im Sinne des Schlussantrags ausfalle, hätte das «weitreichende Konsequenzen». Es betreffe Millionen von Euro-5-Diesel-Pkw aller Marken. Diese hätten es dann amtlich, «dass sie mit einer illegalen und nicht funktionierenden Abgasreinigung durch die Gegend fahren».

Die Richterinnen und Richter müssen sich bei ihrem Urteil nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten. Sie orientieren sich aber oft daran. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

In Deutschland sind Schadenersatzforderungen von Verbrauchern wegen des Thermofensters bislang zurückgewiesen worden. Dabei ging es unter anderem um Klagen gegen Daimler. Der BGH entschied aber nicht darüber, ob die Technik zulässig ist. Ihm ging es um eine mögliche vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, die er nicht sah.

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