Mehr als 14 Jahre nach einem Fährunglück im Roten Meer entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag (09.30 Uhr), ob Gerichte in Italien für Schadenersatzklagen zuständig sind.
Justitia
Justitia - AFP/Archiv
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein mit dem Rechtsstreit befasstes italienisches Gericht bat den Europäischen Gerichtshof in dieser Frage um Auslegung des EU-Rechts..

Beim Untergang der Fähre «El Salam Boccaccio?98» kamen im Februar 2006 mehr als tausend Menschen ums Leben. Überlebende und Angehörige von Opfern verklagten in Italien zwei Organisationen, weil der Schiffbruch auf deren Klassifikation und Zertifizierung des Schiffs zurückzuführen sei. Diese berufen sich aber darauf, im Auftrag Panamas gehandelt zu haben. (Az. C-641/18)

Ein mit dem Rechtsstreit befasstes italienisches Gericht bat den Europäischen Gerichtshof in dieser Frage um Auslegung des EU-Rechts. Der zuständige Generalanwalt vertrat im Januar in seinem Gutachten die Auffassung, dass die beiden Organisationen vor italienischen Gerichten auf Schadenersatz verklagt werden können.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

EUGericht