EU-Behörde macht Weg für Astrazeneca-Impfstoff frei
Die EMA empfiehlt die bedingte Marktzulassung des Astrazeneca-Vakzins. Die EU-Kommission muss diesbezüglich nun die endgültige Entscheidung treffen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Europäische Arzneimittel-Agentur ebnet den Weg für den Astrazeneca-Impfstoff.
- Die endgültige Entscheidung über die Zulassung muss nun jedoch die EU-Kommission treffen.
- Dieser unterlief bei der Veröffentlichung des Rahmenvertrags mit Astrazeneca eine Panne.
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat die bedingte Marktzulassung für den Corona-Impfstoff des britisch-schwedischen Konzerns Astrazeneca in der EU empfohlen.
Sie gelte für Personen ab 18 Jahren, teilte die EMA am Freitag in Amsterdam mit. Die endgültige Entscheidung über die Zulassung muss nun die EU-Kommission treffen – das gilt als Formsache.
Panne bei Veröffentlichung von Vertrag
Der EU-Kommission ist bei der Veröffentlichung ihres Rahmenvertrags mit dem Impfstoffhersteller Astrazeneca am Freitag eine schwere Panne unterlaufen. Die auf Wunsch des Unternehmens geschwärzten Passagen in dem Dokument waren in einer ersten Version über die Lesezeichen-Funktion des Acrobat Reader lesbar. Es handele sich um einen technischen Fehler, hiess es aus Kommissionskreisen. Die veröffentlichte Version wurde später ersetzt.

Eine Reaktion von Astrazeneca lag zunächst nicht vor. Die Kommission hatte auf Veröffentlichung des Vertrags gedrungen. Hintergrund ist der Streit um die von Astrazeneca angekündigte Kürzung bei der Lieferung von Corona-Impfstoff an die EU im ersten Quartal.