Erwin Sellering will umstrittene Klimastiftung nicht auflösen
Der Landtag in Schwerin beschloss, die Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern dichtzumachen. Das sieht Stiftungsleiter Erwin Sellering aber etwas anders.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Landtag in Schwerin beschloss, die Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern aufzulösen.
- Für den Stiftungsleiter reicht das allerdings nicht für eine Auflösung.
- Die Stiftung steht wegen Verbindungen zu Nord Stream 2 in der Kritik.
Die Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern steht wegen Verbindungen mit der gescheiterten deutsch-russischen Gaspipeline Nord Stream 2 in Kritik. Forderungen zur Auflösung der Stiftung wurden laut. Jetzt gibt die umstrittene Stiftung bekannt, dass das nach eigener Auffassung nicht möglich sei.
Das hat der Vorsitzende, Mecklenburg-Vorpommerns früherer Regierungschef Erwin Sellering (SPD), am Donnerstag bekräftigt. Expertengutachten geben ihm seiner Meinung nach recht. Es interessiere sich offenbar niemand für die Frage, wie das rechtlich möglich sei, sagte Sellering in Schwerin.
Landtag in Schwerin beschloss die Stiftungsauflösung
Die massgeblich mit Geldern aus russischen Gasgeschäften finanzierte Stiftung ist unter anderem umstritten, weil mit deren Hilfe US-Sanktionen umgangen wurden. Die Inbetriebnahme der Pipeline Nord Stream 2 wurde nach der Invasion der Ukraine durch Russland gestoppt.

Seitdem steht die amtierende Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) wegen ihres lange russlandfreundlichen Agierens in der Kritik. Sie hat die Gründung der Klimastiftung inzwischen als Fehler bezeichnet. Der Landtag in Schwerin hatte zudem beschlossen, die Stiftung aufzulösen.
Erwin Sellering will auf Gutachten der Landesregierung warten
Die Entscheidung des Landtages reicht aus Sicht von Erwin Sellering nicht aus, um eine Auflösung tatsächlich rechtlich stichhaltig zu begründen. Bis ein weiteres, von der Landesregierung in Auftrag gegebenes, Gutachten vorliegt, dürfe die Stiftungsarbeit nicht behindert werden, meinte Erwin Sellering.

Nach Angaben des Innenministeriums ist dieses Gutachten bereits fertiggestellt, über den Inhalte wurde jedoch zunächst nichts bekannt. Es solle in der kommenden Woche darüber beraten werden, hiess es am Donnerstag aus Fraktionskreisen.
Stiftung wehrt sich gegen Herausgabe von Informationen
Das Verwaltungsgericht in Schwerin sieht indes das Justizministerium des Bundeslandes zur Herausgabe von Informationen rund um die Stiftung verpflichtet. Dem Urteil zufolge müssen Journalisten Informationen aus den beim Ministerium geführten Unterlagen übermittelt werden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig, eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht sei möglich.
Die Klimastiftung selbst wehrt sich in zwei separaten Verfahren gegen die Herausgabe detaillierter Informationen zur Unterstützung des Pipelinebaus an Journalisten. In beiden Fällen unterlag sie vor dem Landgericht Schwerin. Auch diese Urteile sind noch nicht rechtskräftig oder es ist noch ein Einspruch möglich.