Der erste Prozess gegen Hisbollah-Mitglieder in Deutschland beginnt.
Terroristische Vereinigung
Razzia in einer Moschee der Terroristische Vereinigung Hisbollah in Berlin. (Archivbild) - AFP

In Hamburg hat am Freitag der erste Prozess in Deutschland gegen mutmassliche Mitglieder der libanesischen Hisbollah-Miliz begonnen. Ein Vertreter der Bundesanwaltschaft warf den beiden Angeklagten Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor. Als Funktionäre der Hisbollah («Partei Gottes») sollen sie Bindeglied zwischen der Vereinigung und libanesischen Gemeinden in Deutschland gewesen sein.

Laut dem deutschen Innenministerium gilt für die Terrororganisation seit Ende April 2020 ein Betätigungsverbot in Deutschland. Die schiitisch-islamistische Organisation richte sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Sie bestreite das Existenzrecht Israels.

Angriffe auf Zivilisten als legitimes Mittel?

Neben Anschlägen auf militärische Ziele sehe die Hisbollah auch Angriffe auf Zivilisten als legitimes Mittel des Kampfes an, erklärte die Bundesanwaltschaft. Die beiden Angeklagten – ein 49-jähriger Libanese und ein 55 Jahre alter Deutsch-Libanese – waren am 10. Mai vergangenen Jahres festgenommen worden. Der 49-Jährige betreute nach Angaben der Bundesanwaltschaft vor allem in Norddeutschland libanesische Vereine. Über mehrere Jahre sei er regelmässig als Prediger aufgetreten, so bei der 2022 verbotenen Al-Mustafa-Gemeinschaft in Bremen.

Der 55-Jährige soll als Auslandsfunktionär und Angehöriger einer militärischen Eliteeinheit tätig gewesen. Ab 2009 war er den Angaben zufolge als Mitglied und später Vorsitzender in der Al-Mustafa-Gemeinschaft aktiv. Nach der Anklageverlesung schilderte der 49-Jährige detailreich seine Lebensgeschichte.

Er räumte ein, mit der «schiitischen Partei» zu sympathisieren. Er habe sich aber keiner Organisation angeschlossen. Beim nächsten Verhandlungstermin will sich der zweite Angeklagte äussern.

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