In Italien hat ein Mann ärztlich assistiert Suizid begangen. Damit schreibt der 44-Jährige Geschichte: Erstmals wurde Sterbehilfe gerichtlich erlaubt.
Wer in einem Genfer Spital Sterbehilfe ersucht, muss gewisse Bedingungen erfüllen. (Symbolbild)
Wer in einem Genfer Spital Sterbehilfe ersucht, muss gewisse Bedingungen erfüllen. (Symbolbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Erstmals in der Geschichte Italiens wurde Sterbehilfe gerichtlich erlaubt.
  • Ein 44-Jähriger nahm sich mit ärztlicher Unterstützung das Leben.

In Italien hat ein Mann ärztlich assistiert Suizid begangen. Als erster Patient in der Geschichte des Landes war ihm dies gerichtlich erlaubt worden war.

Dies gab der Verein Associazione Luca Coscioni bekannt, der sich für Sterbehilfe einsetzt. Der Verein hatte den Mann in seinem jahrelangen Rechtsstreit bis vor das oberste Gericht unterstützt.

Der 44-Jährige war nach einem Verkehrsunfall seit zehn Jahren komplett unterhalb des Halses gelähmt. Am Donnerstag verabreichte er sich selbst ein tödliches Medikament. Mit einem speziellen Apparat konnte sich der frühere Lkw-Fahrer im Beisein eines Arztes und seiner Familie das tödliche Präparat injizieren.

«Endlich frei, dahin zu fliegen, wohin ich will»

Vor seinem Tod sagte Federico Carboni: «Ich kann nicht verhehlen, dass es mir leid tut, mein Leben zu beenden. Es wäre falsch und eine Lüge, wenn ich das behauptete, denn das Leben ist fantastisch und wir haben nur eines.»

Er sei physisch wie psychisch am Ende, kein bisschen selbstständig, komplett abhängig von anderen, so der 44-Jährige. «Wie ein Boot, das auf dem Ozean treibt». Er sei stolz, ein Stück Geschichte mitgeschrieben zu haben, sagte Carboni aus der Stadt Senigallia bei Ancona an der Adria. «Jetzt bin ich endlich frei, dahin zu fliegen, wohin ich will.»

Im katholischen Italien ist aktive und passive Sterbehilfe verboten. Das Verfassungsgericht aber hatte im Jahr 2019 entschieden, dass es unter strengen Auflagen Ausnahmen geben kann. Es muss etwa klar sein, dass ein Patient nicht mehr geheilt werden kann und er von lebenserhaltenden Massnahmen abhängig ist. Zudem muss der Patient körperlich und seelisch unerträgliche Schmerzen erfahren, aber voll in der Lage sein, freie Entscheidungen zu treffen.

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