Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich sollen selber entscheiden, ob sie Sterbehilfe zulassen wollen oder nicht.
Pflegeinitiative
Eine Pflegefachfrau geht mit einer Bewohnerin des Altersheims Herzogenmühle, Zürich, den Gang entlang. - keystone

Die zuständige Kommission ist deshalb gegen einen Vorstoss der SP, der den Zugang von Sterbehilfeorganisationen in allen Heimen vorschreiben wollte. Bis jetzt können die Heime selber darüber entscheiden, ob sie Sterbehilfeorganisationen wie Exit oder Dignitas den Zugang in ihre Räume erlauben. In vielen Alters- und Pflegeheimen ist eine Freitodbegleitung bereits vor Ort möglich, jedoch nicht in allen.

Die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Heime müssen für einen gewünschten Freitod deshalb noch in ein Hotel oder in eine Privatwohnung transportiert werden.

Bisher keine einheitliche Regelung vorhanden

Dies sei belastend, findet die SP. Sie fordert in einer Parlamentarischen Initiative deshalb, dass alle Heime verpflichtet werden sollen, Sterbehilfe in ihren Räumen zuzulassen. Dazu sei eine einheitliche Regelung im Gesundheitsgesetz zu schaffen.

Ob es diese Regelung geben wird, ist jedoch offen. Das Thema ist sehr umstritten. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) entschied nun knapp mit 8 zu 7 Stimmen, dass den Heimen nichts vorgeschrieben werden soll.

Sie beantragt dem Kantonsrat, eine solche Verpflichtung abzulehnen, wie sie mitteilte. Wie der Beschluss des Kantonsrats ausfallen wird, ist damit jedoch nicht sicher. FDP und Mitte sind intern uneins und haben Stimmfreigabe beschlossen. Der Kantonsrat wird in einer der kommenden Sitzungen entscheiden.

Die Branchenverbände Senesuisse und Curaviva Zürich empfehlen, keine solche Regelung einzuführen, nicht zuletzt aus religiösen Gründen. Stattdessen sollten Alters- und Pflegeheime diese Frage in ihrem Leitbild regeln. Seniorinnen und Senioren wüssten dann schon beim Einzug, ob ein begleiteter Suizid vor Ort möglich wäre oder nicht.

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