Entscheidung über Downsyndrom-Bluttest bei Schwangeren als Kassenleistung

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Deutschland,

Die Spitzengremien des Gesundheitssystems entscheiden heute in Berlin, ob Bluttests zur Erkennung des Downsyndroms bei ungeborenen Kindern unter bestimmten Voraussetzungen von gesetzlichen Kassen bezahlt werden.

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Eine Frau hält ihren Babybauch. - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei den im Raum stehenden Untersuchungen wird sogenannte fetale DNA im Blut von Schwangeren analysiert, um Chromosomenstörungen nachzuweisen, die zu Trisomie 21 führen..

Die Entscheidung trifft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Einem «Spiegel»-Bericht zufolge billigte das Gremium dies faktisch schon, es geht demnach nur noch um die Bekanntgabe der ethisch umstrittenen Entscheidung.

Bei den im Raum stehenden Untersuchungen wird sogenannte fetale DNA im Blut von Schwangeren analysiert, um Chromosomenstörungen nachzuweisen, die zu Trisomie 21 führen. Das ist der Fachbegriff für das sogenannte Downsyndrom. Die Tests gibt es bereits seit Jahren, sie sind allerdings keine Kassenleistung.

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