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    Energieabkommen: EU-Parlament stimmt für Austritt

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    Frankreich,

    Das Europaparlament hat für den Austritt der EU aus dem umstrittenen internationalen Energieabkommen gestimmt.

    Energiecharta
    Das Europaparlament hat für den EU-Austritt aus dem umstrittenen internationalen Energieabkommen gestimmt. (Symbolbild) - AFP

    Die Europäische Union (EU) soll auch nach dem Willen des Europaparlaments aus einem umstrittenen internationalen Energieabkommen austreten. Die Abgeordneten haben am Mittwoch in Strassburg mit deutlicher Mehrheit für einen gemeinsamen Rückzug aus dem sogenannten Energiecharta-Vertrag gestimmt. Das 1998 in Kraft getretene Abkommen war geschaffen worden, um Investitionen in Gas-, Öl-, und Kohleprojekte zu schützen, und steht bei Umweltorganisationen schon länger in der Kritik.

    Es erlaubt Investoren etwa Klagen gegen Staaten vor Schiedsgerichten. Dahinter steckt die Absicht, Unternehmen beim Investieren Sicherheit zuzusichern. Die deutsche Bundesregierung hatte den Austritt Deutschlands aus dem Vertrag bereits Ende 2022 beschlossen, auch andere EU-Länder wie Frankreich, die Niederlande und Spanien hatten den Rückzug angekündigt, Italien war bereits 2016 ausgetreten. Die Ausstiegsfrist beträgt 20 Jahre.

    Ausstieg auf Vorschlag der Kommission

    Grundlage der Entscheidung nun war ein Vorschlag der Europäischen Kommission. Die Brüsseler Behörde hatte einen Austritt schon im vergangenen Jahr vorgeschlagen. Die EU-Länder hatten sich Anfang März nach einigen Diskussionen auf den gemeinsamen Austritt verständigt.

    Die nun erfolgte Zustimmung der Parlamentarier ist für den Ausstieg erforderlich. Die EU-Länder müssen ihn noch final bestätigen. Die deutsche Grünen-Abgeordnete Anna Cavazzini nannte die Abstimmung einen grossen Schritt in die richtige Richtung.

    Die EU steige aus dem klimafeindlichen Energiecharta-Vertrag aus. «Endlich steht der fossile Dinosaurier-Vertrag einem konsequenten Klimaschutz nicht mehr im Weg. Denn wir müssen keine Konzernklagen auf Milliardenentschädigung vor privaten Schiedsgerichten mehr fürchten.»

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