Ehemaliger Frankfurter Korruptionsbekämpfer muss ins Gefängnis
Der frühere Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Korruption wurde wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Er war Korruptionsbekämpfer, wurde nun aber selbst verurteilt.
- Ihm wird Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung vorgeworfen.
- Sechs Jahre muss er ins Gefängnis.
Ein ehemaliger Korruptionsbekämpfer und Topjurist ist vom Landgericht Frankfurt zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt worden.
Der frühere Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Korruption in der deutschen Finanzmetropole habe sich der Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung schuldig gemacht, urteilten die Richter am Freitag. Ein mitangeklagter Unternehmer wurde wegen Bestechung und Subventionsbetrugs zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
Aufgeflogen durch frühere Lebensgefährtin
Der ehemalige Oberstaatsanwalt und der mitangeklagte Unternehmer hatten gemeinsam eine Firma gegründet, die Sachverständige für die Justiz vermittelte. Oberstaatsanwalt Alexander B. war heimlich an den Gewinnen beteiligt. Auch von einer weiteren Firma erhielt er Geld im Gegenzug zur Vergabe von Aufträgen. Ausgelöst wurden die Ermittlungen von seiner früheren Lebensgefährtin, die Alexander B. nach eigenen Worten mit den Schmiergeldern massgeblich finanziell unterstützt hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. Sie ging von einem besonders schweren Fall aus. Alexander B. sei mit einem «erheblichen Mass an krimineller Energie und reichlich Chuzpe» vorgegangen. Neben dem materiellen Schaden habe er dem Ansehen der hessischen Justiz massiv geschadet. Die Verteidigung sah keine Untreue und plädierte für maximal vier Jahre.
Mit dem Urteil ist der Komplex in Deutschlands fünftgrösster Stadt nicht beendet: Gegen zwei ehemalige Kollegen – einen Oberstaatsanwalt und einen Staatsanwalt – wird weiter ermittelt. Das Bundesland Hessen macht gegenüber Alexander B. zudem Regressansprüche «in einem höheren Millionenbetrag» geltend.