E-Auto: Ladekabel darf nicht über Gehweg führen
Das Ladekabel mal eben über den Bürgersteig zu legen, um das E-Auto vor der eigenen Haustür zu laden – darauf haben Anwohner kein Anrecht. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) verweist auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (AZ: 12 K 540/21.F).
In dem verhandelten Fall hatte ein Halter eines Plug-in-Hybridautos und eines E-Autos bei der Stadt eine Sondernutzungserlaubnis für zwei über den Gehweg laufende Kabelleitungen beantragt: Für Ladevorgänge von bis zu sechs Stunden wollte der Mann rund vier Zentimeter hohe und mit gelb-schwarzen Warnmarkierungen versehene Kabelbrücken als Abdeckung für die Elektroleitungen verlegen. Die Stadt lehnte dies ab, woraufhin der Mann klagte.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Mit einer Kabelbrücke werde für Personen in einem Rollstuhl oder einem Rollator die Barrierefreiheit eingeschränkt. Zudem würden Stolperfallen geschaffen, hiess es unter anderem zur Begründung. Diese öffentlichen Belange seien höher zu bewerten als das private Interesse des Klägers, seine Elektrofahrzeuge unmittelbar in der Nähe des Hauses aufladen zu können.