Dreijährige wieder aufgetaucht: Festgenommener auf freiem Fuss
Der Mann, bei dem eine vermisste Dreijährige am Samstag nach stundenlanger Suche in Köln gefunden wurde, ist wieder auf freiem Fuss. Die Ermittlungen dauern an.

Im Fall einer mehr als zwölf Stunden verschwundenen Dreijährigen in Köln ist ein vorläufig festgenommener Mann wieder freigekommen. Der 70-Jährige, in dessen Wohnung das Mädchen am Samstagmorgen aufgefunden worden war, sei aus dem Gewahrsam entlassen worden, erklärten Polizei und Staatsanwaltschaft. Der Mann war festgenommen und vernommen worden.
Behörden sehen keine Haftgründe
Konkrete Hinweise auf einen körperlichen Übergriff hätten sich auch nach ärztlicher Begutachtung des Kindes nicht ergeben. Das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten stütze sich «derzeit allein auf den Verdacht der Kindesentziehung», hiess es in einer Mitteilung. Haftgründe gebe es nicht.
Bereits am Samstag hatten die Ermittler erklärt, dass das Mädchen «augenscheinlich unverletzt» gewesen sei, als Polizisten sie im Rahmen einer grossen Suchaktion in der Wohnung des 70-Jährigen entdeckt hätten.
Kind verschwand im Park
Die Dreijährige aus Kassel, die mit ihren Eltern Verwandte in Köln besuchte, war am Freitagabend in einem nahegelegenen Park im Stadtteil Kalk verschwunden. Sie sei mit ihrer Tante unterwegs gewesen, als diese ihre Nichte auf ihrem pinkfarbenen Laufrad aus den Augen verloren habe, berichteten die Ermittler. Der Park im Stadtteil Kalk sei zu dem Zeitpunkt «sehr gut gefüllt» gewesen.
Die Polizei suchte anschliessend mit einem Grossaufgebot nach der Dreijährigen. Dabei seien auch Spürhunde und ein Hubschrauber zum Einsatz gekommen. Im Rahmen der Suchaktion sei auch bei Anwohnern geklingelt worden, um diese zu befragen und Hinweise zu bekommen.
Ermittlungen dauern an
In der Wohnung des 70-Jährigen sei das Kind schliesslich aufgefunden worden – mehr als zwölf Stunden nach seinem Verschwinden.
Nach seiner Festnahme war der Mann vernommen worden, seine Wohnung wurde kriminaltechnisch untersucht. Ein familiäres Verhältnis gebe es nach ersten Erkenntnissen nicht, hatte die Polizei am Samstag erklärt.
Auch die Dreijährige sollte im Beisein ihrer Eltern befragt werden. «Die Ermittlungen, insbesondere zu den Umständen des Aufenthalts des Kindes in der Wohnung, dauern an», hiess es in der Mitteilung.