Haft

    Drei Jahre Haft für versuchten Totschlag an Coronapatientin

    Keystone-SDA
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    Deutschland,

    Das Mannheimer Landgericht verurteilt eine Seniorin. Sie hatte das Sauerstoffgerät ihrer Bettnachbarin ausgeschaltet. Der Grund: Der Alarmton habe sie gestört.

    Intensivstation
    Sauerstoffgeräte für eine Intensivstation. (Symbolbild) - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Eine 73-Jährige wurde vom Landgericht Mannheim zu drei Jahren Haft verurteilt.
    • Die Frau hatte das Sauerstoffgerät einer Mitpatientin trotz Lebensgefahr abgeschaltet.
    • Der Grund dafür war, dass der Alarmton des Geräts sie beim Schlafen gestört habe.

    Das Landgericht Mannheim (D) hat eine 73-Jährige wegen versuchten Totschlags an einer Coronapatientin zu drei Jahren Haft verurteilt. Nach Ansicht der Richter stellte die Frau im vergangenen November das Sauerstoffgerät einer älteren Mitpatientin ab. Das geht aus dem am Donnerstagabend ergangenen Urteil hervor.

    Grund dafür war, dass sie der Alarmton des Geräts störte. Beide Frauen waren in einem Zimmer untergebracht. Die ältere Mitpatientin war wegen ihrer schweren Coronainfektion auf ein Sauerstoffgerät angewiesen.

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    Diese hatte die Gesichtsmaske selbst mehrfach abgesetzt und Pfleger hatten den daraufhin ertönenden lauten Alarmton ausgestellt. Um weitere Störungen zu vermeiden, stellte die 73-Jährige das Sauerstoffgerät daraufhin ab.

    Die Visite bemerkte das ausgeschaltete Gerät. Gegenüber den Ärzten gab die Frau zu, es ausgeschaltet zu haben, um schlafen zu können. Sie wurde nach Ansicht des Gerichts auf die Lebensgefahr für ihre Mitpatientin hingewiesen.

    Das Gerät blieb trotz Atemstörung aus

    Noch am selben Abend schaltete sie das Sauerstoffgerät erneut aus. Sie bemerkte, dass es dadurch zu einer erheblichen Atemstörung der Mitpatientin kam. Dennoch schaltete sie das Gerät nicht ein oder rief das Personal.

    Gegen 21.25 Uhr wurde das ausgeschaltete Gerät bemerkt. Zu diesem Zeitpunkt war die Mitpatientin nicht mehr ansprechbar und musste auf die Intensivstation verlegt werden.

    Rund zweieinhalb Wochen nach diesem Vorfall starb die Frau wegen eines Versagens mehrerer Organe. Das Abschalten des Sauerstoffgeräts war nach Ansicht des Gerichts aber nicht die Ursache dafür. Die Staatsanwaltschaft hatte die Frau wegen versuchten Mordes angeklagt. Von diesem Vorwurf rückte sie im Verlauf des Prozesses jedoch ab.

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