Bundespolizei

    Dobrindt: Bundespolizei hält Grenzkontrollen länger durch

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    Deutschland,

    Die verschärften Grenzkontrollen sorgen für Diskussionen. Schafft das die Bundespolizei länger als einige Wochen? Der Bundesinnenminister ist zuversichtlich.

    Bundesinnenminister Alexander Dobrindt
    Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die verschärften Grenzkontrollen verteidigt. (Archivbild) - dpa

    Die Bundespolizei kann die verstärkten Grenzkontrollen nach Worten von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) noch länger stemmen.

    «Der Bundespolizeipräsident hat heute noch mal bestätigt: Die Bundespolizei ist in der Lage, alles Notwendige zu tun. Auch über einen längeren Zeitraum, temporär, aber auch über einen längeren Zeitraum.» Dies sagte der Minister bei einer Regierungsbefragung im Bundestag in Berlin.

    Gewerkschaft der Polizei schlug Alarm

    Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte kürzlich erklärt, die verschärften Kontrollen seien nur noch einige Wochen durchzuhalten. Aktuell seien die Vorgaben nur zu schaffen, «weil Dienstpläne umgestellt wurden, die Fortbildungen der Einheiten aktuell auf Eis liegen und derzeit der Abbau von Überstunden gestoppt ist.»

    Dies sagte der Vorsitzende der Bundespolizei in der GdP, Andreas Rosskopf, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Dobrindt hatte wenige Stunden nach seinem Amtsantritt eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, dass auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können.

    Standardverfahren und Ausnahmen an der Grenze

    Zur rechtlichen Grundlage sagte Dobrindt im Bundestag: «Wir beziehen uns auf nationales Recht, Paragraf 18.2 Asylgesetz, in Verbindung mit Artikel 72 AEUV.» An der Stelle im deutschen Asylgesetz steht, dass einem Ausländer die Einreise zu verweigern ist, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein anderer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist.

    Nach europäischem Recht muss bei Einreisewilligen an der Grenze in einem kurzen Verfahren festgestellt werden, welcher europäische Staat für das Asylverfahren zuständig wäre. Allerdings eröffnet das EU-Recht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, von diesen Regeln abzuweichen.

    Dobrindt will nicht von Notlage sprechen

    Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erlaubt Ausnahmen, wenn die öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit bedroht ist. Eine sogenannte Notlagenklausel. Aus Sicht von Kritikern ist die Anwendung dieser Klausel in Deutschland derzeit nicht gedeckt.

    Von einer Notlage wollte Dobrindt ausdrücklich nicht sprechen. «Eine nationale Notlage gibt es hier nicht, sondern letztlich die Anwendung von nationalem Recht, eingebettet in europäisches Recht. Das ist das, was wir hier machen.» Um die Rechtsgrundlage hatte es kurz nach Antritt der schwarz-roten Regierung Verwirrung gegeben.

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    Kommentare

    User #1408 (nicht angemeldet)

    Dobrindt hatte schon als Verkehrsminister keine Ahnung und hätte ienen neune Posten nicht bekomme dürfen - Frührente wäre für das volk besser gewesen,.

    User #4623 (nicht angemeldet)

    Ich fahre regelmässig nach Süd -Deutschland und wurde weder bei der Ein- noch Ausreise kontrolliert. Auch nicht vom CH -Zoll. Deshalb gehe ich von der Annahme aus, die Berichte sind nicht objektiv. Fb

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