Wenn Bewerber mit ausländischer Herkunft eine Absage erhalten, kommt schnell die Frage auf: Steckt Diskriminierung dahinter? Ein aktueller Fall liess dieses Motiv nun vermuten.
Werden Bewerber wegen ihrer ethnischen Herkunft abgelehnt, können sie nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Entschädigung geltend machen. Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn/dpa
Werden Bewerber wegen ihrer ethnischen Herkunft abgelehnt, können sie nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Entschädigung geltend machen. Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Diskriminierung ist im deutschen Arbeitsmarkt nach Einschätzung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes immer noch weit verbreitet.

«Repräsentativen Umfragen zufolge hat jeder zweite in Deutschland schon einmal Diskriminierung im Arbeitsleben erlebt», sagte der kommissarische Leiter Bernhard Franke.

Anfang der Woche war bekannt geworden, dass ein Mann sich auf ein Praktikum bei einem Berliner Architekturbüro beworben hatte. Als Antwort erhielt er eine Absage-Mail, die eigentlich nur für die interne Kommunikation gedacht war - mit der Aussage «bitte keine Araber». Der Bewerber postete einen Screenshot der Mail auf Facebook. In den sozialen Medien warfen Nutzer dem Architekturbüro Rassismus vor, unter anderem die prominente ZDF-Moderatorin Dunja Hayali.

In einer Stellungnahme, nannte das Architekturbüro den Vorfall ein «Missverständnis» und entschuldigte sich. Die Bewerbung sei versehentlich einer anderen Stellenanzeige für Projekte in China zugeordnet worden, deren Anforderungen etwa an Sprachkenntnisse der Bewerber nicht erfüllt habe. Deswegen «wurde die Bewerbung zunächst an das Sekretariat mit verkürztem Kommentar zurückgeschickt». Man habe sich bei dem Mann entschuldigt, er habe die Entschuldigung akzeptiert. Der Bewerber selbst war zunächst nicht zu erreichen.

«Das ist ein eindeutiger und besonders krasser Fall von Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft», sagte Franke. «Der Betroffene hat gute Chancen, nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Entschädigung geltend machen zu können.»

Um Diskriminierungen im Bewerbungsprozess zu vermeiden, seien aus Sicht der Antidiskriminierungsstelle anonymisierte Bewerbungsverfahren sinnvoll. «Hier steht die Qualifikation der Bewerbenden im Vordergrund.»

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