Deutschland: Strengere Haftungsregeln bei E-Scooter-Unfällen

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Bei Unfällen mit Elektrorollern gelten in Deutschland künftig strengere Regeln für deren Vermieter. Das deutsche Parlament, der Bundestag, hat am Donnerstagabend eine Gesetzesänderung verabschiedet, durch die die Geschädigten leichter an Schadenersatz kommen sollen.

E-Scooter Zürich
Bei Unfällen mit Elektrorollern gelten in Deutschland künftig strengere Regeln für deren Vermieter. - keystone

«Wer mit der Vermietung von E-Scootern Geld verdient, muss auch Verantwortung für die Schäden übernehmen, die mit seinen Fahrzeugen verursacht werden», erläuterte Justizministerin Stefanie Hubig im Vorfeld laut Mitteilung.

Deshalb führt der Bundestag eine verschuldensunabhängige Halterhaftung ein. Damit muss der Betreiber einer E-Roller-Flotte für die Unfallkosten aufkommen, wenn es nicht gelingt, den eigentlichen Verursacher zu belangen. Bei Unfällen mit geparkten Elektroscootern müssen Geschädigte ausserdem nicht mehr nachweisen, dass ein Fahrer das Fahrzeug fehlerhaft abgestellt hat.

Seit in Deutschland immer mehr E-Scooter unterwegs sind, ist die Zahl der Unfälle mit sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen deutlich gestiegen – laut Statistischem Bundesamt von rund 5.900 im Jahr 2020 auf rund 12.500 im Jahr 2024. Bislang blieben Geschädigte oft auf ihren Kosten sitzen, weil die Elektroroller von den strengen Haftungsregeln für Kraftfahrzeuge ausgenommen waren.

Die Gesetzesänderung betrifft aber nur «selbstbalancierende» Fahrzeuge wie Elektroroller und Segways. Sitzrasenmäher sind damit ebenso von den verschärften Haftungsregeln ausgenommen wie Elektromobile für Gehbehinderte.

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Kommentare

User #2678 (nicht angemeldet)

Hmm, ja eine Änderung war nötig, aber dies ist dann doch eher einfach gelöst. Für Mietroller ist das ja sinnig, aber private Eigentümer werden dadurch benachteiligt. Durch die Gefährdungshaftung werden Roller nun auf eine selbe Stufe gehoben wie PKWs. Das ist im Unfallsituationen etwas schief, gilt ja auch nicht so für Fahrräder. Man hätte das auf Mietroller beschränken sollen. So wird ja eher die Zielgruppe von Rollern, primär junge Menschen mit wenig Geld, belastet. Ab dann heißt es: Roller und Fahrrad kollidieren, beide einen Fehler gemacht, Rollerfahrer ist schuld. ...komisch, muss ich mal sehen, wie sich das entwickelt.

User #5607 (nicht angemeldet)

Bei E-Scooter Unfällen sollte meiner Meinung nach der Fahrer vollunfänglich haften. Es kann ja nicht angehen, dass die denken, dass sie tun und lassen können was sie wollen und sich an keinerlei Verkehrsregeln zu halten haben.

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