Weil sich Rom nicht an einen Gerichts-Entscheid hält, reicht Deutschland eine Klage ein. Laut dem Gericht muss Berlin NS-Opfer nicht individuell entschädigen.
Der Internationale Gerichtshof muss eine Klage Deutschlands gegen Italien behandeln. Im Zentrum des Streits stehen Entschädigungen wegen Nazi-Verbrechen im Zweiten Weltkrieg. (Archivbild)
Der Internationale Gerichtshof muss eine Klage Deutschlands gegen Italien behandeln. Im Zentrum des Streits stehen Entschädigungen wegen Nazi-Verbrechen im Zweiten Weltkrieg. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/EPA ANP/ROBIN VAN LONKHUIJSEN
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Das Wichtigste in Kürze

  • Deutschland klagt gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof.
  • Rom liess mehrere Entschädigungsklagen italienischer Nazi-Opfer zu.
  • Zuvor entschied der IGH, dass Berlin die Opfer nicht individuell entschädigen muss.

Deutschland hat im Streit um Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen im Zweiten Weltkrieg in Italien Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen Rom eingereicht.

Die Bundesrepublik werfe Italien vor, trotz eines Urteils des IGH aus dem Jahr 2012 mehrere neue Verfahren gegen Deutschland zugelassen zu haben, teilte der Gerichtshof am Freitag mit.

Gericht: Deutschland muss NS-Opfer nicht individuell entschädigen

Das höchste Gericht der Vereinten Nationen hatte vor zehn Jahren nach einem langen Rechtsstreit geurteilt, dass Deutschland italienische Militärinternierte und andere italienische NS-Opfer nicht individuell entschädigen müsse. Es untermauerte damit den Rechtsgrundsatz der Staatenimmunität, nach dem die von Privatklägern in Italien erstrittenen Urteile unwirksam sind.

Die deutsche Regierung argumentiert, dass die Entschädigungsfrage nach dem Krieg im Rahmen zwischenstaatlicher Abkommen gelöst worden sei. Sie hatte den IGH Ende 2008 angerufen, um prüfen zu lassen, ob in Italien gefällte Urteile mit dem Völkerrecht vereinbar sind, die Deutschland zur Zahlung von Entschädigungen verpflichteten.

Die Urteile bezogen sich auf Taten, die zwischen September 1943 und Mai 1945 während der deutschen Besatzung in Italien begangen wurden. Die Urteile des IGH sind bindend. Allerdings stehen dem Uno-Gericht keine Instrumente zur Verfügung, um eine Umsetzung seiner Urteile durchzusetzen.

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