Deutschland: Eilanträge gegen Kassen-Spargesetz gescheitert
In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht Eilanträge zweier Oppositions-Abgeordneter gegen das Gesetzgebungsverfahren zu einem von der Regierung geplanten Gesundheits-Sparpaket abgelehnt.

Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben ohne Erfolg, wie das Gericht mitteilte. Über das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung kann somit wie geplant an diesem Freitag im Bundestag, dem deutschen Parlament in Berlin, abgestimmt werden.
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen, der das oberste deutsche Gericht am Mittwoch angerufen hatte, sagte, damit sei die Frage einer einstweiligen Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens juristisch entschieden. «Politisch ist sie es nicht.» Er hätte es mit seiner Verantwortung als Abgeordneter und Arzt nicht vereinbaren können, angesichts der Gesetzesfolgen für Millionen Patientinnen und Patienten diesen Versuch nicht zu unternehmen.
Linke-Fachpoltiker Ates Gürpinar, der ebenfalls einen Eilantrag gestellt hatte, erklärte, die Entscheidung ändere nichts daran, dass die «katastrophale Gesundheitsreform» schlecht gemacht sei.
Die Abgeordneten hatten sich an das Gericht in Karlsruhe gewandt, weil sie das eilige Gesetzgebungsverfahren für unzulässig hielten. Die regierende Koalition von Christ- und Sozialdemokraten hatte demnach noch wenige Tage vor der geplanten Abstimmung Änderungsanträge in einem Dokument mit 278 Seiten vorgelegt. Auch die rechtspopulistische AfD, die die zweitgrösste Fraktion im Bundestag stellt, hatte dies kritisiert.
Das Paket von Gesundheitsministerin Nina Warken soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 von stark steigenden Milliarden-Ausgaben entlasten, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche begrenzt werden. Auf Patientinnen und Patienten kommen zum Beispiel Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und höhere Zuzahlungen für Medikamente zu.










