Deutschland: 18-Jähriger fährt Bub (12) aus Wut tot
Aus Rache soll ein Teenager einen Bub (†12) auf einem Parkplatz überfahren und mehr als 20 Meter mitgeschleift haben – jetzt steht er wegen Mordes vor Gericht.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein 18-Jähriger steht in Heilbronn wegen Mordes an einem Zwölfjährigen vor Gericht.
- Der Angeklagte bestreitet die Tat und spricht von einem Fahrfehler ohne Absicht.
- Bei einer Verurteilung nach Jugendrecht drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft.
Es war ein Streit um Kleingeld und eine Drohung gegen ein Auto – und er endete mit dem Tod eines Kindes.
Vor dem Landgericht Heilbronn (D) hat am Montag der Prozess gegen einen 18-Jährigen begonnen, dem die Staatsanwaltschaft Mord an einem Zwölfjährigen vorwirft.
Laut Anklageschrift kam es am Eingang eines Supermarkts in Niedernhall im nördlichen Baden-Württemberg zu einem Streit zwischen dem Zwölfjährigen und dem Freund des Angeklagten.

Der Jüngere hatte um Kleingeld gebeten, die Situation eskalierte – bis das Kind drohte, das Auto des 18-Jährigen zu zerkratzen. Eine Drohung, die den Angeklagten tief traf: «Mein Auto ist und war mir heilig», räumte er selbst ein.
Als sich der 12-Jährige und sein Freund auf Velo und Scooter entfernten, fasste der 18-Jährige laut Staatsanwaltschaft einen «niederträchtigen Rache- und Selbstjustizplan».
Er verfolgte den Zwölfjährigen mit seinem Auto, fuhr ihn an und schleifte ihn mehr als 20 Meter mit, bevor Passanten ihn stoppten. Das Kind starb noch vor Ort. Sein ein Jahr älterer Begleiter konnte sich mit dem Scooter rechtzeitig in Sicherheit bringen.
Angeklagter spricht von Fahrfehler
Der 18-Jährige sieht das völlig anders. Über seinen Anwalt liess er laut «Focus» erklären, er habe den Parkplatz lediglich verlassen wollen und sei dabei überfordert gewesen.
«Ich handelte überstürzt, gab zu viel Gas» – wie bei einem Kavalierstart sei das gewesen. Er habe kaum Erfahrung mit seinem neuen Auto gehabt und die beiden Kinder gar nicht gesehen. «Ich spürte nur einen Schlag, als wäre ich gegen einen Bordstein gefahren», liess er verlesen. Absicht habe er keine gehabt.

«Dass die Begegnung so ausging, ist grausam, auch für mich», sagte er. Zeugen belasteten ihn laut der «Bild» jedoch schwer. Laut Ermittlungen sei der Angeklagte mit Vollgas losgefahren, habe weder gebremst noch ausgewichen. Der zuständige Hauptkommissar sagte aus, das Opfer sei vom Angeklagten «über den Haufen gefahren» worden.
Jugendkammer entscheidet bis Mitte Mai
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Totschlag angenommen, verschärfte den Vorwurf im Laufe der Ermittlungen aber zu Mord. Weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war, verhandelt eine Jugendkammer.
Heranwachsende bis 21 Jahre werden in Deutschland nicht automatisch nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt – entscheidend ist die charakterliche Reife. Wird dem Angeklagten eine Reifeverzögerung attestiert, gilt das Jugendstrafrecht mit einer Höchststrafe von 15 Jahren bei Mord.

Die Eltern des getöteten Jungen verfolgten den Prozessauftakt in der letzten Reihe des Gerichtssaals. Die Mutter weinte heftig, während die Staatsanwältin den Tathergang schilderte. Teile des Verfahrens werden hinter verschlossenen Türen stattfinden. Die Grosse Jugendkammer will bis Mitte Mai über den Fall beraten.












