Deutscher Verfassungsschutz gibt «Stillhaltezusage» für AfD-Tagung
Die rechtspopulistische AfD hat mit einem Eilverfahren vor einem deutschen Gericht gegen Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang einen Teilerfolg erzielt.

Das Wichtigste in Kürze
- Der deutsche Verfassungsschutz verpflichtete sich in einer «Stillhaltezusage» der AfD.
- Kritische Äusserungen während der Europawahlversammlung der Partei sind demnach untersagt.
Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz verpflichtete sich nach Angaben des Verwaltungsgerichts Köln in einer «Stillhaltezusage» gegenüber der AfD. Kritische Äusserungen während der Europawahlversammlung der Partei sind an diesem Wochenende demnach zu unterlassen, wie am Freitag bekannt wurde.
Parteichef Tino Chrupalla griff Haldenwang scharf an: «Wir vertreten hier ganz klar das Grundgesetz und Herr Haldenwang steht ausserhalb genau dieses Gesetzes.» Das sagte er am Freitag bei der Fortsetzung der Parteiveranstaltung in Magdeburg.
Vertreter des ehemaligen gemässigteren Lagers der AfD hätten dabei so gut wie keine Rolle mehr gespielt. Das hatte nach deren erster Etappe am vergangenen Wochenende Haldenwang gesagt. «Vielmehr äusserten diverse Wahlbewerber rechtsextremistische Verschwörungstheorien, wie beispielsweise die vom sogenannten »Grossen Austausch«», sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
AfD wehrte sich per Eilantrag
Dagegen wehrte sich die AfD vor dem Verwaltungsgericht per Eilantrag und verlangte Unterlassung. So kam es nach Angaben eines Gerichtssprechers zu der Stillhaltezusage. «An diese Zusage ist das BfV gebunden», erklärte er.
Die Zusage sei ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt. Das Bundesamt erklärte, es habe diese Zusage «aus Respekt vor dem Gericht» abgegeben.
Chrupalla sagte der dpa in Magdeburg, die AfD werde das Gerichtsverfahren fortführen. «Wir halten daran fest», sagte der Parteichef. «Es wird dann nach dem Parteitag, nach dem Wochenende, auch eine Entscheidung geben des Gerichts.»
Er nannte Haldenwangs Äusserungen einen «Eingriff in die Entscheidungsfindung der Delegierten». Das sei «ganz klar rechtswidrig».