Schaffhauser Kantonsrat lehnt einmalige Steuerrückzahlung ab
Der Schaffhauser Kantonsrat lehnt eine einmalige Steuerrückzahlung ab – aus rechtlichen und administrativen Gründen.

Der Schaffhauser Kantonsrat hat einen Vorstoss für eine einmalige Steuerrückzahlung abgelehnt. Der Regierungsrat warnte vor rechtlichen Problemen und einem hohem administrativem Aufwand.
Der Schaffhauser Kantonsrat hat eine entsprechende Motion der SP am Montagnachmittag mit 36 zu 16 Stimmen abgelehnt. Unterstützt wurde sie von SP und Grünen.
Der Vorstoss forderte eine einmalige Steuerrückzahlung von 200 Franken pro Person. Begründet wurde die Motion unter anderem mit der guten Finanzlage des Kantons. Der Kanton hat in den vergangenen Jahren mehrfach den Steuerfuss gesenkt.
Gegen das Prinzip der Besteuerung
Laut Finanzdirektorin Cornelia Stamm Hurter (SVP) würde eine pauschale Rückvergütung von 200 Franken pro steuerpflichtiger Person gegen das Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und damit gegen entsprechende Bestimmungen in der Bundesverfassung verstossen. Deshalb lehne der Regierungsrat die Motion ab.