Detailfragen: Vor Wohnungskauf Unterlagen genau prüfen
Wer eine Wohnung kaufen will, sollte die dazugehörigen Unterlagen genau durchlesen. Nur so wissen Interessenten, welche Rechte, Pflichten und Kosten als Eigentümer auf sie zukommen.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Besonderheit bei Eigentumswohnungen: Käufer erwerben neben der eigenen Wohnung, auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum.
Mit der Folge, dass sie zum Beispiel für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum mitaufkommen müssen.
Die Notarkammer Bremen rät Kaufinteressenten daher, vorab alle Unterlagen genau zu prüfen. Etwa, ob alle bisherigen Hausgelder bezahlt sind, wie hoch die Instandhaltungsrücklage ist und welcher Anteil auf die Wohnung entfällt.
Geplante Massnahmen, Kosten und Rechte kennen
Ausserdem sollten Interessenten den Verkäufer fragen, ob die Eigentümergemeinschaft Modernisierungs- und Sanierungsmassnahmen plant. Denn das würde zu einer Sonderumlage - und damit unter Umständen zu unerwarteten Mehrkosten - führen.
Manche Entscheidungen können Eigentümer auch nicht allein treffen. So benötigen sie zum Beispiel für einige Umbaumassnahmen oder eine gewerbliche Nutzung ihrer Räume oft die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Die Gemeinschaftsordnung informiert über die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer.
Grundbucheintrag und Teilungserklärung prüfen
Auch den Grundbucheintrag und die Teilungserklärung müssen Käufer vorab genau durchlesen. Denn manchmal sind zum Beispiel einer Wohnung Sondernutzungsrechte für den Garten zugeordnet. Ausserdem sollten Käufer nicht automatisch davon ausgehen, dass zur Wohnung ein Keller und ein Kfz-Stellplatz gehören.
Es kann nämlich passieren, wenn hierfür Teileigentum gebildet wurde, dass der Stellplatz und die Garage im Eigentum des Verkäufers verbleiben - etwa wenn deren Grundbuchbezeichnung abweicht und im Kaufvertrag nicht explizit genannt wurde.
Interessenten sollten also vorab klären: Ob Keller, Garage und Wohnung im Grundbucheintrag vorkommen und den Räumen in der Teilungserklärung dieselbe Nummer zugeordnet wurde.










