Cum-Ex-Kronzeuge zu Bewährungsstrafe verurteilt

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Deutschland,

Cum-Ex war ein unfassbarer Milliardenbetrug, jahrelang schröpften Finanzakteure die Allgemeinheit um Milliarden. Nun fiel ein Urteil.

Landgerichts Bonn
Das Gerichtsgebäude des Landgerichts Bonn in der Aussenstelle Siegburg, wo das Urteil gegen Kai-Uwe Steck verkündet wurde. (Symbolbild) - dpa

Bei der Aufarbeitung des Cum-Ex-Steuerbetrugs hat das Bonner Landgericht in Deutschland einen der zentralen Akteure verurteilt. Gegen den Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck (53) wurde wegen des besonders schweren Steuerbetrugs in fünf Fällen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Ausserdem ordnete das Gericht die Einziehung von rund 24 Millionen Euro an. Die Taten erfolgten dem Gericht zufolge im Zeitraum 2007 bis 2011. «Der Angeklagte hat durch sein Tun einen Steuerschaden von knapp einer halben Milliarde Euro mitverursacht», sagte der Vorsitzende Richter Sebastian Hausen (Aktenzeichen 62 KLS 1/24).

Eine Zentrale Figur im Skandal

Mit Blick auf den grössten Steuerskandal der Bundesrepublik Deutschland sagte der Richter über den Angeklagten Steck: «Er war eine zentrale Figur». Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten plädiert und die Verteidigung eine Verfahrenseinstellung gefordert.

Steck war früher Kanzleipartner des sogenannten Cum-Ex-Architekten Hanno Berger. Während Berger bis zuletzt von der Rechtmässigkeit seines Handelns überzeugt war, gab sich Steck geläutert, kooperierte mit der Staatsanwaltschaft und fungierte als Kronzeuge.

Seine Rolle als Kronzeuge wirkte sich strafmildernd auf das Urteil aus, wie aus den Ausführungen des Richters hervorging. Stecks früherer Kompagnon Berger war 2022 vom Bonner Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden.

Das Prinzip hinter «Cum-Ex»

Bei «Cum-Ex» verschoben Finanzakteure Aktien mit («cum») und ohne («ex») Dividendenanspruch hin und her, um gar nicht gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. Die Hochphase dieses Betrugs war von 2006 bis 2011. Schätzungen zufolge büsste der Fiskus einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag ein.

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Kommentare

User #1031 (nicht angemeldet)

Alles ans Licht bringen. Die Bestrafungen sollen mind. schwerem Raub entsprechen. Keine bedingten Strafen und vollständige Rückzahlung der „gestohlenen“ Staatsgelder. Inkl. natürlich aller Kosten.

User #5617 (nicht angemeldet)

Hauptsache ex. Kanzler Scholz kann sich nicht mehr erinnern. So entgeht man einer Strafe....

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