Corona-Regeln in Deutschland werden leicht gelockert

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    Auch in Deutschland werden die Corona-Massnahmen vorsichtig gelockert. So dürfen Spielplätze wieder öffnen und Gottesdienste können wieder stattfinden.

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    Auch Deutschland lockert einige Massnahmen, die gegen die Ausbreitung des Coronavirus erlassen worden sind. Sie betreffen unter anderem Spielplätze und Gotteshäuser. Die meisten Schüler und Kita-Kinder müssen allerdings noch eine Weile zuhause bleiben. (Archivbild Brandenburger Tor) - sda - KEYSTONE/EPA/OMER MESSINGER

    Das Wichtigste in Kürze

    • In Deutschland einigten sich Bund und Länder auf vorsichtige Lockerungen.
    • So dürfen Spielplätze wieder öffnen und auch Gottesdienste sind erlaubt.
    • Schulen und Kitas müssen sich hingegen noch etwas gedulden.

    In der Corona-Krise haben sich in Deutschland Bund und Länder auf vorsichtige Lockerungen der Schutzmassnahmen geeinigt. Sie betreffen unter anderem Spielplätze und Gotteshäuser, die meisten Schüler und Kita-Kinder müssen allerdings noch eine Weile zu Hause bleiben. Für grössere Lockerungsschritte sei noch nicht die Zeit, entschieden Bund und Länder am Donnerstag.

    Mit Blick auf die zum 20. April umgesetzten Lockerungen erklärten Bund und Länder in einem gemeinsamen Beschluss: «Es ist noch zu früh, um beurteilen zu können, ob sich diese Öffnungsmassnahmen verstärkend auf das Infektionsgeschehen ausgewirkt haben.»

    Zahl der Neuinfektionen ging leicht zurück

    Die registrierten Infektionszahlen stiegen am Donnerstag auf mehr als 160'000, die Zahl der Neuerkrankungen geht aber leicht zurück. Mindestens 6362 mit dem Erreger Sars-CoV-2 Infizierte sind bislang bundesweit gestorben. Das Robert Koch-Institut empfahl eine Ausweitung der Tests auf Menschen mit leichten Symptomen.

    Angela Merkel Coronavirus Deutschland
    Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel. - Keystone

    Die Abstandsregeln für das öffentliche Leben bleiben vorerst bestehen. Ein konkretes Enddatum nannte Merkel am Donnerstag nicht. Bürger sollen in der Öffentlichkeit weiterhin einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.

    Spielplätze sollen wieder öffnen, die endgültige Entscheidung über eine Öffnung träfen die Länder aber selbst. In Berlin durften die Kinder zum Beispiel am Donnerstag bereits wieder auf viele Spielflächen. Auch Museen, Zoos, Ausstellungen und Gedenkstätten sollen wieder öffnen dürfen, Warteschlangen sollen aber unbedingt vermieden werden. Damit die Abstandsregeln in kleinen und historischen Gebäuden eingehalten werden können, sollen Umbauten mit zehn Millionen Euro gefördert werden.

    Gottesdienste teilweise auch wieder gestattet

    Gemeinschaftliche Gottesdienste sollen ebenfalls wieder erlaubt werden – auch hier mit Abstands- und Hygieneregeln. Besondere religiöse Feste wie Taufen, Beschneidungen oder Hochzeiten sowie Trauergottesdienste sollen in kleinem Kreis wieder ermöglicht werden. Einzelne Länder hatten auch hier schon Lockerungen vorgenommen oder angekündigt.

    Schulen
    Die Schulen Wiler und Baggwil haben ein neues Mobiliar bekommen. - dpa

    Wann wieder mehr Kinder in Schulen und Kitas dürfen, bleibt offen, Bund und Länder wollen am 6. Mai genauer darüber beraten. Einer wissenschaftlichen Analyse zufolge sind Kinder, was das Coronavirus angeht, genauso ansteckend wie Erwachsene. Das Team um Virologen Christian Drosten von der Berliner Charité warnte vor einer uneingeschränkten Öffnung von Schulen und Kindergärten.

    Für Restaurants, Cafés, Hotels und Läden keine Änderungen

    Auch hier gibt es keine Änderungen: Die Restaurants, Cafés und Hotels bleiben zu. Die Fachminister sollen bis zu der auf den 6. Mai folgenden Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder Vorschläge machen.

    Auch bei den Läden gibt es erstmal keine Änderungen. Angela Merkel verteidigte das umstrittene Verbot für grössere Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern. Ziel sei es, nicht den gesamten «Personenverkehr» in den Innenstädten zu haben. Der Einzelhandel übte massive Kritik an der Regel, das Verkaufsverbot war in Bayern sogar für verfassungswidrig erklärt worden.

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