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Bundestag hebt Immunität von AfD-Fraktionschef Gauland auf

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Deutschland,

Der Bundestag hat die Immunität von AfD-Fraktionschef Alexander Gauland aufgehoben. Gegen ihn wird wegen eines «privaten Steuerfehlers» ermittelt.

Alexander Gauland beim Parteitag in Braunschweig. Foto: Sina Schuldt/dpa
Alexander Gauland beim Parteitag in Braunschweig. Foto: Sina Schuldt/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundestag hat die Immunität von AfD-Fraktionschef Alexander Gauland aufgehoben.
  • Das Plenum genehmigte am Donnerstag einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der Bundestag hat die Immunität von AfD-Fraktionschef Alexander Gauland aufgehoben. Das Plenum genehmigte am Donnerstag einen Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main «auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse».

Abgeordnete dürfen wegen einer mutmasslichen Straftat nur mit Zustimmung des Parlaments juristisch verfolgt werden. Sie geniessen laut Grundgesetz Immunität. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann diese vom Parlament aufgehoben werden.

Ermittlungen wegen Steuerfehler

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte im vergangenen Jahr Ermittlungen gegen Gauland wegen eines «privaten Steuerfehlers» aufgenommen. Ob die aktuelle Aufhebung der Immunität damit zu tun hat, war zunächst nicht bekannt.

Das Parlament stimmte auch für die Aufhebung der Immunität der CDU-Abgeordneten Karin Strenz aus Mecklenburg-Vorpommern. Die Hintergründe waren zunächst noch unklar.

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