Mit neuen Regeln bleibt eine Ehe unter 16-Jährigen nach deutschem Recht unwirksam. Doch das Gesetz ergänzt auch Unterhaltsansprüche und die Möglichkeit der Wiederheirat nach Volljährigkeit.
Eine junge Braut während einer Massenheirats- und Verlobungszeremonie in Indien.
Eine junge Braut während einer Massenheirats- und Verlobungszeremonie in Indien. - Divyakant Solanki/EPA/dpa

Der Bundestag hat neue Regeln zum Schutz Minderjähriger bei im Ausland geschlossenen Ehen beschlossen. Eine Ehe unter Beteiligung Jugendlicher unter 16 Jahren soll nach deutschem Recht unwirksam bleiben.

Die Gesetzesnovelle enthält jedoch Regelungen, etwa zur Wahrung von Unterhaltsansprüchen beziehungsweise zur Wiederheirat nach Erreichen der Volljährigkeit. Sie wurde mit den Stimmen von der Ampel-Fraktionen sowie der Union beschlossen. Dagegen votierte die AfD.

Die Karlsruher Richter und Richterinnen hatten das Verbot von Kinderehen im Februar 2023 zwar grundsätzlich bestätigt. Sie trugen dem Gesetzgeber jedoch auf, bis zum 30. Juni 2024 Regelungen zu schaffen, um die Folgen des Verbots für die Betroffenen zu mildern, etwa was den Unterhalt betrifft.

«Wir reparieren ein Gesetz der Vorgängerregierung»

Das Verbot von Kinderehen bleibt laut Gesetzentwurf bestehen. «Diese Rechtsfolge wird jedoch um Unterhaltsansprüche zum Schutz der minderjährigen Person und die Möglichkeit der Heilung durch erneute Eheschliessung unter Verzicht auf das Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ergänzt», heisst es in der Begründung.

«Wir reparieren ein Gesetz der Vorgängerregierung», sagte die SPD-Rechtspolitikerin Sonja Eichwede. Susanne Hierl (CSU) sagte, in dem Gesetzentwurf fehle eine Beratungspflicht für die meist jungen Frauen vor einer Wiederheirat nach dem Erreichen der Volljährigkeit. Eine solche Pflicht könne verhindern, dass Druck auf sie ausgeübt werde.

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