Der Bundesrat will das Eisenbahngesetz anpassen, damit Züge, die von der europäischen Eisenbahnagentur (ERA) zugelassen werden, auch auf den Schweizer Schienen verkehren dürfen. Er hat am Freitag die Vernehmlassung gestartet.
Die Bahn will mehr investieren - und soll nach dem Willen der Eisenbahn-Gewerkschaft EVG vom CO2-Preis profitieren. Foto: Frank Rumpenhorst
Die Bahn will mehr investieren - und soll nach dem Willen der Eisenbahn-Gewerkschaft EVG vom CO2-Preis profitieren. Foto: Frank Rumpenhorst - dpa-infocom GmbH
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Jahr 2019 hatte die EU das Zulassungsverfahren für neues Rollmaterial europaweit harmonisiert und vereinfacht.

Seither ist die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) für die Zulassung von Eisenbahnwagen und Lokomotiven im grenzüberschreitenden Verkehr zuständig. Rollmaterialhersteller und Bahnunternehmen können so für Zulassungen nur noch ein einzelnes Gesuch bei der ERA einreichen und müssen nicht mehr in jedem Land, in dem sie ihre Züge in Betrieb setzen wollen, ein Zulassungsverfahren durchlaufen.

Mit der Anpassung des Eisenbahngesetzes werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Fahrzeugzulassungen und Sicherheitsbescheinigungen der ERA auch für den Betrieb auf dem Schweizer Normalspurnetz gelten können. Der Bundesrat hatte bereits im Jahr 2019 bekannt gegeben, dass er diese Gesetzesanpassung vornehmen wird.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) soll künftig im Rahmen des Prozesses die Einhaltung der geltenden nationalen Regelungen prüfen. Zulassungsanträge mit ausschliesslichem Schweizer Geltungsbereich können nach wie vor vom BAV selbständig geprüft und verfügt werden.

Zusätzlich muss das Landverkehrsabkommens (LVA) zwischen der Schweiz und der EU angepasst werden. Mit diesem hat sich die Schweiz unter anderem in den europäischen Eisenbahnraum integriert. Damit die genannten Zulassungen auch in der Schweiz gelten, ist vorgesehen, dass sich die Schweiz im Gegenzug in Arbeits- und Expertengruppen der ERA mitwirkt. Dies soll im LVA institutionell abgesichert werden.

Zudem möchte die Schweiz der ERA beitreten, allenfalls mit einem Beitritt inklusive Sitz, wenn auch möglicherweise ohne Stimmrecht im Verwaltungsrat. Die Gespräche dazu seien fortgeschritten, allerdings durch den Verhandlungsabbruch der Schweiz bei institutionellen Rahmenabkommen sistiert.

Zu gegebener Zeit soll dann auch die Zuständigkeit der ERA für Bewilligungen, die die Schweiz betreffen, im Landverkehrsabkommen separat geregelt werden. Wegen der Sistierung der Gespräche geht dies derzeit nicht.

Grundlage für die Harmonisierung bei Zulassungsverfahren in der EU ist die «technische Säule» des vierten Eisenbahnpakets. Um wettbewerbsmässig nicht ins Hintertreffen zu gelangen, hatte der Bundesrat entschieden, diese «technische Säule» schrittweise in das schweizerische Recht zu übernehmen.

Anfang Dezember haben sich das BAV und die ERA darauf geeinigt, dass die Zusammenarbeit um ein weiteres Jahr verlängert werden soll. Die Schweiz und die EU hätten beide ein grosses Interesse daran, dass der grenzüberschreitende Eisenbahnverkehr möglichst reibungslos und hindernisfrei funktioniere. Die Zusammenarbeit der Schweiz und der EU in diesem Bereich war bis Ende 2021 befristet war.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

RahmenabkommenVerwaltungsratEUBundesrat